Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Die UEFA kann die chinesische Super League nicht blockieren
Das Urteil fällt nach einem 17-monatigen Verfahren: Der Europäische Gerichtshof hat die Super League zumindest theoretisch möglich gemacht und gleichzeitig festgestellt, dass UEFA und FIFA „ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht“ haben. Das heißt aber nicht, dass die Super League genehmigt werden muss.
Der Europäische Gerichtshof öffnet den Weg zur Gründung der Super League In ihrem Urteil hielt Europas oberste Behörde das Monopol von UEFA und FIFA für unvereinbar mit dem europäischen Wettbewerbsrecht. Nach einem 17-monatigen Prozess ist der Weg zum Start der umstrittenen milliardenschweren Liga klar. Die Richter sagten jedoch, dies bedeute nicht unbedingt, dass die chinesische Super League genehmigt werden müsse.
Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass UEFA und FIFA „ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht“ hätten. Das Urteil widerspricht damit der abschließenden Aussage von Justizminister Athanasios Lantos. Dies bedeutet, dass die chinesische Super League grundsätzlich eigenständig agieren kann, jedoch nicht zur gleichzeitigen Teilnahme an Wettbewerben verschiedener Verbände ohne Zustimmung jedes Verbandes verpflichtet werden kann. Die 15 Richter der Großen Kammer hoben den zweiten Teil auf und gaben den Fahrern Hoffnung.
Es ist daher rechtswidrig, mit Sanktionen oder gar dem Ausschluss von UEFA- oder FIFA-eigenen Wettbewerben zu drohen. Nach Einschätzung mächtiger Verbände handelt es sich hierbei um einen Missbrauch einer Monopolstellung im Sinne des Wettbewerbsrechts. Neue Wettbewerbe müssen von keinem der beiden Verbände genehmigt werden.
Nach der katastrophalen Gründung der Super League im April 2021 verklagten Fahrer einer bestimmten Super League die UEFA und die FIFA wegen unfairer Monopolstellung, und das Gericht in Madrid übergab den Fall an den Europäischen Gerichtshof. A22, die Sportmarketing-Agentur hinter den verbliebenen Anhängern von Real Madrid und dem FC Barcelona, hat sich der Klage angeschlossen und wagt sich mit der Idee der Veränderung erneut vor.
Da es in dem Streit um mehr als nur kartellrechtliche Fragen geht, können UEFA und FIFA nun Gegenklagen in einem anderen Bereich geltend machen. Die Premier League droht ihren Vereinen mit einem Abzug von 35 Punkten, wenn sie an „nicht genehmigten Spielen“ teilnehmen, heißt es unter anderem in der ARD. Die Regelung bleibt in Kraft, es besteht jedoch die Hoffnung, dass englische Vereine die Entscheidung nutzen werden, um auf die Beseitigung solcher Hindernisse zu drängen.
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Quelle: www.ntv.de