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Frau brutal angegriffen: Mörder vor Gericht verurteilt

Ein verurteilter Mörder in Duisburg steht wieder vor Gericht, nachdem er vor fast sechs Jahren eine Frau im Berliner Bezirk Mitte brutal angegriffen haben soll. Bei der Tat in der Hauptstadt soll der 35-Jährige vor ihrer Wohnung eine 64-jährige Frau mit einem ausziehbaren Schlagstock...

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Das Schild an der Fassade des Strafgerichtshofs Moabit weist auf die Staatsanwaltschaft Berlin und das Landgericht Berlin hin. Foto.aussiedlerbote.de

Berlin - Frau brutal angegriffen: Mörder vor Gericht verurteilt

Ein verurteilter Mörder in Duisburg steht erneut vor Gericht, nachdem er vor fast sechs Jahren eine Frau in Berlin-Mitte brutal angegriffen haben soll. Bei der Tat in der Hauptstadt soll der 35-Jährige vor ihrer Wohnung eine 64-jährige Frau mit einem ausziehbaren Schlagstock angegriffen und ihr dabei schwere Verletzungen zugefügt haben. Bei dem Überfall im November 2017 stahl er ihre Autoschlüssel und versuchte, ein in der Nähe geparktes Fahrzeug zu starten. Zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Berlin am Mittwoch kündigte der Angeklagte an, sich öffentlich zu äußern.

Im Mai 2017 erschoss der deutsche Staatsbürger in Duisburg einen 46-jährigen Cafébesitzer. Er wurde Anfang 2018 in Berlin festgenommen. Im März 2019 befand ihn das Landgericht Duisburg des Mordes für schuldig und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Der Richter war der Ansicht, dass der Mord durch Verrat gekennzeichnet war. Darüber hinaus hieß es im Urteil, dass der Angeklagte aus Mordvorsatz gehandelt habe. Es bestand keine Beziehung zwischen Täter und Opfer – der Mann verwirklichte eine Mordphantasie, die er schon lange hegte. Das Urteil ist endgültig.

Die in Berlin angegriffene „Frau“ habe schwere Schädelverletzungen sowie Brüche an Armen und Händen erlitten, heißt es in der Anklageschrift. Ein Gerichtssprecher sagte, in dem Verfahren wegen besonders schweren Raubes und schwerer Körperverletzung werde auch geprüft, ob der Mann im Falle einer Verurteilung auch nach Verbüßung seiner Strafe in Sicherungsverwahrung müsse. Der Prozess wird am 9. Januar fortgesetzt.

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Quelle: www.stern.de

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