Verdacht auf vorgetäuschten Unfall: Beweise könnten ausreichend sein
Wenn mehrere Indizien auf einen inszenierten Autounfall hindeuten, muss eine Versicherung nicht zahlen, weil die Wahrscheinlichkeit eines Betrugs hoch ist. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 10 O 281/22), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem Fall ging es um einen Bagatellunfall, bei dem eine Versicherung die Auszahlung verweigerte. Ein alter Opel Astra war mit einem hochwertigen Mercedes-Benz CLK zusammengestoßen. Der Kläger behauptete, der Opel-Fahrer habe seinen Mercedes beim Einparken beschädigt. Zu diesem Zeitpunkt schien alles in Ordnung zu sein.
Finanzielle Streitigkeiten zwischen den Parteien
Es gab jedoch noch weitere Verdachtsmomente - der Wertunterschied zwischen den beiden Autos, die prompte Haftungsübernahme und zahlreiche andere Anzeichen. Erstens befanden sich beide Parteien in finanziellen Schwierigkeiten, was Zweifel aufkommen ließ. Zweitens gab es Ungereimtheiten in den Schilderungen des Vorfalls, und schließlich schienen der Mann und die Frau einander zu kennen.
Das Gericht stützte sich auf Indizien, die auf einen möglicherweise manipulierten Autounfall hindeuteten. Infolge dieser Entscheidung musste die Kfz-Haftpflichtversicherung des Opel-Fahrers, der von dem Mann verklagt wurde, nicht für den Schaden aufkommen.
Normalerweise muss ein Geschädigter bei einem fremdverschuldeten Autoschaden nur einen Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten über das Ausmaß des Schadens vorlegen, woraufhin die Versicherung verpflichtet wäre, den Betrag zu erstatten. Ob und wie die Reparaturen durchgeführt werden, ist jedoch Sache des Autobesitzers.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, dass in Deutschland jährlich etwa vier Millionen Kfz-Haftpflichtschäden auftreten. Etwa 35 bis 40 % dieser Schäden sind angeblich fingiert.
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Quelle: www.ntv.de