Umweltschützer rufen dazu auf, Informationen über die AfD-Partei zu sammeln.
Nach einem Gerichtsurteil kann die AfD weiterhin vom Verfassungsschutz überwacht werden. Die Grünen hingegen wollen den Umfang der nachrichtendienstlichen Erfassung ausweiten. Auch das Wissen anderer Akteure soll systematisch genutzt werden. Ziel ist es, eine umfassende Datenbasis für mögliche Verbotsverfahren zu schaffen.
Die Grünen-Spitze schlägt vor, dass Bund und Länder systematisch Daten über die AfD sammeln. Einem Verbotsverfahren stünden zwar verfassungsrechtliche Hürden entgegen, es sei aber entscheidend, die Einschätzungen der Sicherheitsbehörden sorgfältig zu prüfen und regelmäßig zu bewerten. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Parteivorstandes heißt es, dass innerhalb der Innenministerkonferenz "eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe" gebildet werden soll.
Diese "Task Force" soll nach Ansicht der Grünen "Erkenntnisse über die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der AfD und ihrer Jugendorganisation Junge Alternative aus Bund und Ländern in einer Materialsammlung zusammenführen und auswerten". Neben den Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden solle auch "zivilgesellschaftlicher Sachverstand" einbezogen werden. "Selbstverständlich müssen alle Verfassungsorgane regelmäßig die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden und Argumente für und gegen ein Verbot abwägen und daraus Schlussfolgerungen ziehen", heißt es in der Resolution.
Die erneute Debatte um ein Verbot der AfD geht auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster zurück. Darin hatte das Gericht die Einstufung der AfD als verdächtige rechtsextremistische Organisation durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt und dem Amt erlaubt, die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die AfD kündigte an, in Berufung zu gehen.
Der Beschluss des Grünen-Parteivorstandes mit dem Titel "Mit Mut und Entschlossenheit gegen Rechtsextremisten und die AfD" umfasst 15 Punkte. Neben der Aufforderung an Polizei und Verfassungsschutz, "gezielt gegen Rechtsextremisten vorzugehen", gehören dazu die konsequentere Verfolgung rechtsextremistischer Gewalttaten und Terrorismus sowie die Zerschlagung rechtsextremistischer Netzwerke.
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Quelle: www.ntv.de