Train Mayhem: Wie Sie an Ihr Ziel kommen oder wie Sie Geld verdienen
Sturm „Zoltan“ beeinträchtigt auch den Bahnverkehr. Am Donnerstag und Freitag kommt es zu Verspätungen und Ausfällen. Die Eisenbahnen sagen, dass Sie Reisen nach Möglichkeit verschieben sollten. Skizzieren Sie andere Dinge, die Sie berücksichtigen sollten.
Sturm Zoltan wird auch den Bahnverkehr beeinträchtigen. Vor allem in Norddeutschland kam es am Donnerstag und Freitag zu Verspätungen und Zugausfällen. Wenn möglich, sollten Sie Ihre Reise verschieben – allerdings sind die Züge aufgrund der bevorstehenden Feiertage bereits samstags stark ausgelastet. Die Deutsche Bahn empfiehlt „weniger ausgelastete Flüge, beispielsweise am Rande des Tages“. Was Sie sonst noch beachten sollten:
Kann ich kostenlos umbuchen?
Wer eine Fernzugfahrt aufgrund des Unwetters verzögert hat oder eine geplante Fernzugfahrt auf Donnerstag oder Freitag verschieben möchte, kann das Ticket später nutzen. Zugverbindungen zum Sonder- und Super-Sondertarif wurden gestrichen. Auch wenn sich die Route ändert, ist das Ticket immer für den ursprünglichen Zielort gültig.
Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Sollte festgestellt werden, dass ein gebuchter Zug storniert wurde, kann das Ticket kostenlos storniert werden und das Geld wird in Form eines Gutscheins oder einer Zahlung zurückerstattet. Wenn Sie mit einem Nahverkehrsticket (z. B. ICE oder EC) in einen höherwertigen Zug umsteigen möchten, müssen Sie Geld ausgeben, das jedoch erstattungsfähig ist. Dies gilt jedoch nicht für deutsche Flugtickets oder andere stark vergünstigte Angebote.
Wann kann ich eine Entschädigung erhalten?
Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Wenn Sie mindestens eine Stunde zu spät an Ihrem Ziel ankommen, werden 25 % des Fahrpreises erstattet, und wenn Sie zwei Stunden zu spät kommen, werden 50 % des Fahrpreises erstattet. Wenn im Voraus klar ist, dass der Fahrgast mindestens eine Stunde später als ursprünglich geplant an seinem Zielort ankommt, kann der Fahrgast die Reise stornieren und erhält den vollen Fahrpreis zurückerstattet.
Wird nur ein Teil der gebuchten Strecke zurückgelegt, können Fahrgäste eine Rückerstattung des nicht genutzten Teils verlangen. Wer seine Fahrt unterbricht und zum Abfahrtsbahnhof zurückkehrt, erhält ebenfalls den vollen Fahrpreis.
Wie komme ich an mein Geld?
Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Eine vollständige digitale Rückerstattung ist möglich: Wurde das Ticket online oder per Handy gekauft, können Sie die Entschädigung über die Bahn-App oder Ihr eigenes Kundenkonto auf bahn.de beantragen.
Formulare zu den Fahrgastrechten stehen außerdem in Reisezentren und Zuginformationsschaltern sowie online zum Download bereit – oder bei Verspätungen direkt im Zug. Diese Dokumente können digital oder per Post an das Passenger Rights Center gesendet oder in einem Reisezentrum abgegeben werden.
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Quelle: www.ntv.de