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Teilweise Aufhebung der Entscheidung des Landgerichts Kassel im Fall der Amokfahrt von Volkmarsen

Das Landgericht Kassel hat das Urteil zum Rosenmontagszug-Chaos im nordhessischen Volkmarsen teilweise geändert. Das Gericht hob am Montag die Untersuchungshaft für den Angeklagten auf, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Der Mann war zuvor zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bis 2021...

Volkmarsen nach Attacke
Volkmarsen nach Attacke

Teilweise Aufhebung der Entscheidung des Landgerichts Kassel im Fall der Amokfahrt von Volkmarsen

Im Februar 2020 erregte ein 33-jähriger Mann namens Maurice P. Aufsehen in der Stadt Volkmarsen, als er sein Auto in den Rosenmontagszug fuhr und dadurch 88 Menschen verletzte. Er gelangte geschickt hinter die von der Rosenmontagsprozession aufgestellten Barrieren und fuhr mit etwa 50 Kilometern pro Stunde gegen den Strom der Teilnehmer. Dieses riskante Verhalten bedrohte nicht nur das Leben dieser Menschen, sondern verletzte auch mehrere Kinder.

Im Dezember 2021 urteilte das Landgericht Kassel: lebenslange Haft für seinen Versuch, 89 Menschen zu ermorden und 88 Mal schweren Körperverletzung zu begehen. Zudem entzog das Gericht ihm seine Fahrerlaubnis und das Fahrzeug, das im Verbrechen eingesetzt wurde. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Entscheidung, wobei es die gleichen Ergebnisse für Schuld und Strafverhängung beibehielt.

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Quelle: www.stern.de

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