Müssen Teilzeitbeschäftigte ungenutzte Urlaubstage ausgleichen?
Auch Teilzeitbeschäftigte, Kurzzeitbeschäftigte und Studenten verdienen Pausen, so viel ist sicher. Aber was, wenn Ihr Arbeitgeber das anders sieht? Darf er Ihr Urlaubsgeld einbehalten, wenn Sie nicht 40 Stunden pro Woche arbeiten?
Wenn Sie schon einmal als Praktikant gearbeitet, in einem Café gekellnert oder einen Ferienjob gehabt haben, dann ist Ihnen die Welt der nicht-traditionellen Beschäftigung nicht fremd. Diese Karrierewege sind in der Regel nicht mit einem 9:5-Arbeitszeitplan oder einem unbefristeten Status verbunden, aber das bedeutet nicht, dass Sie mit dem Rücken zur Wand stehen sollten. Und was ist mit den dringend benötigten freien Tagen?
Nathalie Oberthür, Rechtsexpertin für Arbeitsrecht, hält das für falsch - auch wenn es in der Praxis üblich zu sein scheint. In Wirklichkeit sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für alle Arten von Jobs Urlaubstage zu zahlen: für Praktikantenstellen, Teilzeitarbeit in Cafés oder kurzfristige Sommerjobs. Überraschenderweise gibt es keine rechtlichen Schlupflöcher, um diese Verpflichtung für Arbeitnehmer zu umgehen. "Begünstigungen, die Arbeitnehmer benachteiligen, sind unwirksam", betont Oberthür.
Wie viele Urlaubstage stehen mir also zu?
Nun, laut Gesetzbuch sollte jeder Arbeitnehmer in Deutschland bei einer 5-Tage-Vollzeitbeschäftigung mindestens 20 Urlaubstage im Jahr haben. Aber was ist, wenn Ihr Teilzeitjob flexibel ist und Ihre Wochenarbeitszeit variiert - was häufig der Fall ist?
Oberthür erklärt: Ihre Wochenarbeitszeit wird in Zeit gemessen und dann mit einer Vollzeitstelle verrechnet. Daraus ergibt sich ein anteiliger Anspruch auf Urlaubstage. Wenn Ihr Arbeitgeber aus irgendeinem Grund nicht bereit ist, Ihnen diese Tage während Ihres Arbeitsverhältnisses zu gewähren, können Sie erwarten, dass er sie Ihnen bei Vertragsende auszahlt.
Um Ihre Urlaubstage zu beantragen, empfiehlt Oberthür, Ihren Antrag so einzureichen, dass Sie Datum und Uhrzeit nachweisen können. Nun werden Sie sich fragen: Wie macht man das? Das Bundesurlaubsgesetz sagt nicht explizit, wie man seinen Urlaub beantragt, aber in der Regel gibt es eine Urlaubsliste, in die man seine Wünsche eintragen kann.
Berufliche Qualifikationen: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Arbeitsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Quelle: www.ntv.de