Ministerium für Industrie und Informationstechnologie: Heizungsersatzfonds werden ab dem 1. Januar umgesetzt
Wie das Ministerium betonte, können ab Ende Februar Förderanträge bei der KfW gestellt werden, auch rückwirkend für bereits gestartete Projekte. Dies wird durch vorübergehende Übergangsbestimmungen für den Wärmeaustausch erreicht, die in Ausnahmefällen Folgeanwendungen ermöglichen.
Das Heizungsgesetz – offiziell bekannt als: Gebäudeenergiegesetz – zielt darauf ab, den Übergang zu klimafreundlicherem Heizen zu beschleunigen. Neu installierte Anlagen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden, was mit herkömmlichen Öl- und Gasheizungen oft nicht möglich ist. Dies gilt jedoch zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.
Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut, soll auf 30 % der Fördermittel zugreifen können. Weitere 30 % sind Geringverdienern mit Eigenheimen vorbehalten. Außerdem gibt es einen „Klimageschwindigkeitsbonus“ von 20 %, der mit der Zeit abnimmt. Diese Spalten können bis zu 70 % kombiniert werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, dass die Bundesregierung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Haushaltsplan „voll daran gearbeitet“ habe, die rechtzeitige Bereitstellung der Mittel für den Heizungsersatz sicherzustellen.
Der CDU-Wirtschaftspolitiker Andreas Matfeldt kritisierte das Umlaufverfahren des Haushaltsausschusses scharf: „Das Verhalten der Bundesregierung zeigt eine mutwillige Missachtung der Rechte aller Parlamentarier“, sagte er der österreichischen Gersberg Allgemeinen Zeitung (Samstagausgabe). Der Bewilligungsbetrag beläuft sich auf bis zu 9,3 Milliarden, und es ist für Kongressabgeordnete angemessen, Anträge an die Bundesregierung zu richten.
Matt Felt stellt die Nachhaltigkeit der Heizkostenzuschüsse in Frage: „Bisher ist es der Bundesregierung nicht gelungen, einen Bundeshaushalt für 2024 vorzulegen, und wir geben einen Zwischenhaushalt vor.“
Internationale Arbeitsorganisation/Cha
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Quelle: www.stern.de