Irene Mihalic wendet sich gegen frühe Forderungen nach einem Verbot der AfD.
Erst kürzlich hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Alternative für Deutschland (AfD) zu einer Partei mit potenziell rechtsextremistischen Tendenzen erklärt. Nach diesem Urteil warnt Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, davor, vorschnell ein Verbot der Partei zu fordern.
Während einige Spitzenpolitiker der Grünen in verschiedenen Bundesländern für ein Verbot plädieren, vertritt Irene Mihalic einen differenzierteren Ansatz. In einer Diskussionsveranstaltung mit dem Titel "Grundgesetz 75: Resilient für die Zukunft der Demokratie" in Berlin teilte sie ihre Gedanken zu diesem Thema mit. Sollte die AfD von den Geheimdiensten als rechtsextreme Organisation eingestuft werden, sei es wichtig, das Für und Wider sorgfältig abzuwägen. Außerdem betonte sie, wie wichtig es sei, nicht öffentlich für ein Verbot einzutreten, bevor nicht mehr Klarheit über die Situation und eine parteiübergreifende Einigung besteht.
Felor Badenberg, die überparteiliche Berliner Justizsenatorin, sprach ebenfalls auf der Veranstaltung. Sie hält die AfD für eine echte Bedrohung und wies auf besorgniserregende Umfragetrends hin. Am besten sei es aber, den kritischen Dialog zu führen, Lösungen zu finden und Pauschalurteile zu vermeiden. Von der Diskussion über ein Verbot riet sie zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil. Er wies die Behauptung zurück, dass die Entscheidung des Gerichts die Situation spürbar verändern werde. Er wies auch darauf hin, dass das Amt die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und bewerten werde, bevor es weitere Maßnahmen in Erwägung ziehe.
Die rheinland-pfälzischen Grünen gehören zu denjenigen, die nach dem Münsteraner Urteil auf ein Verbot gedrängt haben. Die Berliner Grünen-Landesvorsitzenden Nina Stahr und Philmon Ghirmai sind der Meinung, dass die AfD eine Gefahr für die Demokratie und die Bürger darstellt und daher ein Verbotsverfahren dringend erforderlich ist.
Nur der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung haben die Befugnis, ein Parteiverbot zu beantragen. Das letzte Wort über einen solchen Antrag hat das Bundesverfassungsgericht.
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Quelle: www.ntv.de