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Irene Mihalic lehnt frühe Forderungen nach einem Verbot der AfD ab.

Grüne Partei ruft zu vorsichtiger Abwägung auf

Für Irene Mihalic steht fest: Solange die AfD nicht offiziell als eindeutig rechtsextremistisch...
Für Irene Mihalic steht fest: Solange die AfD nicht offiziell als eindeutig rechtsextremistisch eingestuft wird, sollte nicht über ein Verbot der Partei gesprochen werden.

Irene Mihalic lehnt frühe Forderungen nach einem Verbot der AfD ab.

Erst gestern hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass die AfD als potenziell rechtsextreme Partei eingestuft werden kann. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, äußerte sich zurückhaltend zu einem Verbot.

Im Gegensatz zu einigen ihrer grünen Parteikollegen in den Bundesländern hält Mihalic es nicht für angebracht, bereits jetzt über ein Verbot der AfD zu sprechen. Sollte die AfD irgendwann als bestätigte rechtsextreme Gruppierung eingestuft werden, sei es wichtig, das Für und Wider sorgfältig abzuwägen, bevor man weitermache. Nach ihrer Einschätzung macht es keinen Sinn, öffentlich auf ein Verbot zu drängen, wenn die Erfolgsaussichten nicht klar sind und es in dieser Frage keine parteiübergreifende Einigkeit gibt.

Auch die Moderatorin der Veranstaltung, Felor Badenberg, Senatorin für Justiz in Berlin, äußerte sich besorgt über die AfD. Sie sieht in der Partei eine ernsthafte Bedrohung und sprach von "beunruhigenden Umfrageergebnissen". Um dem entgegenzuwirken, sind ihrer Meinung nach substanziellere Debatten, stärkere Problemlösungsfähigkeiten und weniger Zitate von Sonntagsreden der richtige Weg. Sie stimmt Mihalic zu, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht ratsam wäre, über ein Verbot zu diskutieren.

Das Gericht in Münster hat am Montag entschieden, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als verdächtige rechtsextremistische Partei eingestuft werden darf. Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, erklärte, er glaube nicht, dass dieses Urteil etwas Wesentliches ändern werde.

Während der Berliner Diskussionsveranstaltung wurde er gefragt, ob seine Behörde bereits ein Gutachten darüber erstelle, ob die AfD als bestätigte rechtsextremistische Organisation einzustufen sei oder nicht. Haldenwang erklärte, dass man zunächst die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten und auswerten müsse, bevor man weitere Schritte in Erwägung ziehe. Erst nach Prüfung dieser Begründung könne man über mögliche weitere Schritte entscheiden.

Mitglieder der rheinland-pfälzischen Grünen sprachen sich nach dem Urteil aus Münster offen für ein Verbotsverfahren aus. Die Berliner Grünen-Vorsitzenden Nina Stahr und Philmon Ghirmai erklärten, die AfD sei eine Gefahr für die Demokratie und Millionen von Menschen, deshalb müsse sofort ein Verbotsantrag gestellt werden.

Nur der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung können ein Parteiverbot veranlassen. Die endgültige Entscheidung über einen solchen Antrag liegt beim Bundesverfassungsgericht.

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Quelle: www.ntv.de

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