Im vergangenen Jahr kam es zu einem erheblichen Anstieg der Versicherungsansprüche aufgrund von Naturkatastrophen.
Die Versicherungsgesellschaft GDV schätzte ursprünglich die durch das Ende des letzten Jahres verursachten Schäden auf rund 4,9 Milliarden Euro, doch jetzt scheint sich die Kostenzahl noch höher zu ergeben. Die Summe umfasst Versicherungsansprüche für Wohngebäude und ihre Inhalte, Gewerbebetriebe und Fahrzeuge.
Ein bemerkenswertes Zwei Milliarden Euro Schaden entfielen allein auf Hagel, der Fahrzeuge traf. Der Durchschnittsanspruch für Fahrzeugschäden durch Stürme und Hagel in Deutschland beträgt derzeit 4.100 Euro - dies ist die dritthöchste Werte seit 1984, als es 4.700 Euro betrug, und 2021 mit 4.300 Euro.
Bayern hat die höchsten Schäden mit einem Betrag von über 2 Milliarden Euro. Hessen belegt den zweiten Platz mit ungefähr 890 Millionen Euro Schaden. Es gab geringe Schäden durch Winter- oder Herbststürme, aber im August verursachten schwere Wetter 1,5 Milliarden Euro an versicherten Schäden. Im Juni hinterließen Sommerstürme ebenfalls erhebliche Schäden.
Nach den jüngsten Stürmen in Saarland und Rheinland-Pfalz wird erneut die Frage nach einer verpflichtenden Versicherung gegen Naturkatastrophen gestellt. Die Ministerpräsidentenkonferenz forderte im März die rot-grüne Regierung auf, "eine bundesweite verpflichtende Versicherung gegen Naturkatastrophen einzuführen, die auch Hochwasser einschließen soll". Der Justizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt jedoch eine verpflichtende Versicherung ab.
Die Versicherungsbranche hat sich geäußert, dass eine verpflichtende Versicherungsscheme sinnlos wäre - es würde keinen Nutzen für Wohnungseigentümer, Bundesländer oder Gemeinden bringen. Stattdessen fordern sie, dass unsere Aufmerksamkeit auf "klimagerechte Planung, Bau und Renovierung" gerichtet werden sollte. Jörg Asmussen, der Vorsitzende der Vereinigung, fordert, dass "die Prävention ein Bestandteil der Baulastenregelungen werden soll". Wenn nicht, können wir traurig erwarten, dass zukünftige Hochwasser zu Milliarden an Schäden führen.
Im Januar hat die GDV eine Liste von Anforderungen für umfassende Schutzmaßnahmen gegen Naturkatastrophen vorgeschlagen. Sie umfasst Forderungen wie ein Verbot des Baus in offiziell festgelegten Hochwasserzonen, Pflichtprüfungen des Risikos, das mit dem Klimawandel und extremer Wetterereignissen verbunden ist, und das Verzichten auf Keller in neuer Bauweise.
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Quelle: www.stern.de