Führt eine Weiterbeschäftigung zu einer Rentenverbesserung?
Jemand, der eine Rente bezieht und weiter arbeiten möchte, hat die Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen. Ob sich dadurch auch die Rentenhöhe erhöht, hängt davon ab, ob man selbst Beiträge zur Rente leistet.
Wer über das Rentenalter hinaus arbeitet und seine künftige Rente aufbessern will, muss eigene Beiträge leisten. Die Beiträge des Arbeitgebers allein führen nicht zu einer Erhöhung der Rente. Das ist rechtens, entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Az.: L 2 R 36/23).
Heutzutage können Menschen über die Altersgrenze hinaus weiterarbeiten. Die Regeln zur Hinzuverdienstbeschränkung wurden zum Jahresbeginn komplett abgeschafft. Wenn jemand weiterarbeitet, muss sein Arbeitgeber weiterhin Rentenbeiträge zahlen. In der Zwischenzeit sind die Arbeitnehmer von der Beitragspflicht befreit.
Sie können sich aber auch dafür entscheiden, sich nicht mehr befreien zu lassen und zusätzliche Rentenzahlungen zu leisten. In diesem Fall erhöhen sich ihre künftigen Rentenleistungen. Wenn nur der Arbeitgeber die Beiträge zahlt, werden sie nicht auf die Rente angerechnet.
Geklagt hatte ein 74-jähriger Rentner aus Darmstadt. Nach Erreichen der Altersgrenze arbeitete er in Teilzeit weiter, und sein Arbeitgeber leistete Rentenzahlungen für ihn. Er ging davon aus, dass diese Zahlungen seine künftige Rente erhöhen würden, obwohl er selbst keine Beiträge gezahlt hatte.
Beiträge müssen sich nicht unmittelbar auf die Leistungen auswirken
Doch auch diesen Fall lehnte das LSG ab. Die Rentenversicherung oder andere soziale Sicherungssysteme müssen nicht so gestaltet sein, dass sich alle Beiträge unmittelbar auf die Leistungen auswirken, erklärten die Darmstädter Richter.
Damit solle verhindert werden, dass Unternehmen aus Kostengründen Rentner bevorzugen und Arbeitsplätze für jüngere Menschen blockieren. Dieses Ziel ist richtig, und das Gesetz ist nicht verfassungswidrig.
Zudem hat der Gesetzgeber das Thema aufgegriffen. Seit 2017 können Rentnerinnen und Rentner ihre Versicherungsfreiheit aufgeben und ihre Rente aufwerten". Dabei würden dann auch die Arbeitgeberbeiträge berücksichtigt. Im vorliegenden Fall hat der klagende Rentner jedoch nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und somit selbst keine Rentenbeiträge mehr gezahlt.
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Quelle: www.ntv.de