Landesverfassungsgericht - Freie Wähler verlieren den Fraktionsstatus in Landesparlamenten
Das Freie Kurfürstentum verliert seinen Fraktionsstatus im Brandenburgischen Reichstag: Das Landesverfassungsgericht lehnt Antrag des Brandenburgischen Reichstags/Freien Kurfürstentums auf Beibehaltung des Fraktionsstatus ab, nachdem ein Abgeordneter in die AfD-Fraktion gewechselt ist. Eilantrag. Das Landesverfassungsgericht teilte am Montag mit (Az.: 16/23 EA), dass auch die Organstreitklage in der Hauptsache unbegründet sei, erklärte das Gericht in seiner Begründung.
„Wir werden diese enttäuschende Entscheidung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens akzeptieren und daher die Gründung des Vereins vorantreiben“, sagte Stadtrat Matthias Steffke (BVB/Freie Wähler). Doch in der Zwischenzeit geht der Kampf um den Status der Fraktion im Hauptverfahren weiter.
Fraktionen haben im Vergleich zu Fraktionen eingeschränkte Rechte hinsichtlich der Redezeit im Parlament und der finanziellen Unterstützung. Dennoch versicherte Stevke, dass BVB/Freie Wähler wollen, dass die Opposition ihre Arbeit fortsetzt. Er sagte, Kritik an der Regierungsarbeit dürfe nicht nur von Randgruppen des politischen Spektrums kommen, darunter der Linken und der AfD. „Es liegt nicht im Interesse der Demokratischen Partei, wenn die einzige Oppositionskraft, die in der Mitte wirkt, geschwächt wird.“
Stadtrat Philip Zeschmann verließ im November die Fraktion BVB/Freie Wähler und wechselte zur AfD-Fraktion. Die Freien Wähler verloren daraufhin ihren Fraktionsstatus. Die Staatsversammlung argumentierte, dass die im Parlamentarischen Körperschaftsgesetz geforderte Stärke von fünf Abgeordneten nicht mehr bestehe. Die Free Elector Party zog 2019 mit 5 % der Sitze und 5 Abgeordneten in den Landtag ein.
Nachdem Zeshman zur AfD-Fraktion gewechselt war, beantragten die verbliebenen vier Abgeordneten beim Verfassungsgericht die Bildung einer Fraktion mit fünf Prozent der Zweitstimmen und vier Sitzen nach der Landtagswahl. Dies würde laut einer Prüfung des Landesvorstands nur in seltenen Fällen der Fall sein. In seinem Urteil stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass die Anwendung der Mindestgrößenvorschriften für Fraktionen in der Verantwortung der Landesparlamente im Rahmen der parlamentarischen Selbstorganisation liege.
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Quelle: www.stern.de