Es ist möglich, Maßnahmen gegen altersbedingte Vorurteile zu ergreifen.
Wenn Sie am Arbeitsplatz aus Altersgründen diskriminiert werden, müssen Sie das nicht hinnehmen. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Sie diese Art von unfairer Behandlung erfahren haben.
Altersdiskriminierung ist im Allgemeinen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten, aber Bewerber und Arbeitnehmer werden am Arbeitsplatz immer noch häufig mit Altersdiskriminierung konfrontiert. Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie diskriminiert worden sind?
Wenn Sie während des Einstellungsverfahrens aus Altersgründen diskriminiert wurden, können Sie sich zunächst an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Sie kann Ihnen helfen festzustellen, ob Sie einen berechtigten Fall haben.
Ein gängiges Beispiel ist eine Stellenanzeige, in der Bewerber im Alter von "18 bis 35" gesucht werden oder in der "junge, engagierte Verkäufer" gesucht werden. Diese Formulierungen wurden vor Gericht als Beweis für Altersdiskriminierung gewertet. In solchen Fällen haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz.
Was ist zu tun, wenn Sie am Arbeitsplatz altersdiskriminiert werden?
Das AGG verpflichtet den Arbeitgeber, interne Gremien zu benennen, die für die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz zuständig sind. Das kann zum Beispiel der Betriebsrat sein.
Wenn Sie in einem kleineren Unternehmen ohne Betriebsrat arbeiten, wenden Sie sich am besten an Ihren Vorgesetzten oder an eine Vertrauensperson des Arbeitgebers. Legen Sie den Sachverhalt dar und erwägen Sie Maßnahmen wie eine Abmahnung, die Versetzung der verantwortlichen Person oder sogar deren Kündigung.
Nicht alle Arbeitgeber bieten Opfern von Diskriminierung angemessene Unterstützung, so dass Sie in diesem Fall eine Arbeitsverweigerung in Betracht ziehen könnten. Dies sollte jedoch nur geschehen, wenn es eindeutige Beweise für eine Diskriminierung gibt, um eine Kündigung zu vermeiden.
Wann Sie rechtliche Schritte einleiten sollten
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Arbeitgeber zu verklagen. Wenn Ihr Fall erfolgreich ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Lassen Sie sich von einer Gewerkschaft oder einem Anwalt beraten, bevor Sie diesen Schritt unternehmen.
Hinweis: Nicht jede unterschiedliche Behandlung gilt als illegale Diskriminierung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erklärt, dass Altersgrenzen manchmal gerechtfertigt und daher nicht diskriminierend sein können. Dazu gehört zum Beispiel die Altersgrenze von 42 Jahren für das Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei.
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Quelle: www.ntv.de