Die US-Hilfe für eine Rentnerin in Deutschland während der Pandemie wird von einem Gericht genehmigt, damit sie von einem Sozialamt gekürzt werden kann.
Im Mai 2021 erhielt eine Frau aus Hannover eine Zahlung von 1400 US-Dollar (etwa 1300 Euro) von der US-Regierung im Rahmen eines Stimulusprogramms. Diese Zahlung wurde vom deutschen Gericht als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet, da sie nicht für einen bestimmten Zweck vorgesehen war. Wäre sie für einen bestimmten Zweck vorgesehen gewesen, hätte sie eine steuerfreie Zahlung darstellt.
Diese Frau, die 1940 geboren wurde, erhält monatlich etwa 560 Euro von der deutschen Rentenversicherung und rund 290 US-Dollar (etwa 270 Euro) von der US-Rentenversicherung. Zusätzlich erhält sie Beihilfen vom deutschen Sozialamt für die Alten.
Das Sozialamt behandelte diese Zahlung der US-Regierung als Einkommen und senkte ihre Beihilfen für sechs Monate. Die Frau reichte daraufhin Klage ein, da sie behauptete, es handele sich nicht um Einkommen, sondern um eine besondere Hilfe für ungewöhnliche Umstände. Sie argumentierte auch, dass die Senkung ihrer Beihilfen für Menschen ihres Alters zu hart sei.
Trotz ihrer Argumente entschied das Gericht zugunsten des Sozialamts. Diese Zahlung der US-Regierung, in Form einer Steuererlasszahlung, war Teil von Initiativen, um Pandemieausgaben zurückzuzahlen und die US-Wirtschaft durch erhöhte Konsumtion zu unterstützen. Da das allgemeine Ziel der wirtschaftlichen Unterstützung nicht ein spezifischer Zweck war, entschied das Gericht.
Das Gerichtsurteil führte dazu, dass die Beihilfen der Frau vom Sozialamt gesenkt wurden.
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Quelle: www.stern.de