Die Klage von AfD-Politikern gegen den Verfassungsschutz ist erfolglos geblieben.
Zwei sächsische AfD-Politiker, Jens Maier und Roland Ulbrich, haben ihren Rechtsstreit gegen den Verfassungsschutz verloren. Das Verwaltungsgericht Dresden wies ihre Klage ab, mit der sie die Entfernung ihrer persönlichen Daten aus den Akten des Amtes erreichen wollten.
Maier ist ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter, der vor seinem Eintritt in die AfD im Jahr 2017 als Richter in Sachsen tätig war. Er war Vorsitzender einer rechtsextremen Gruppierung innerhalb der AfD, die vom Verfassungsschutz 2020 als extremistisch eingestuft wurde. Als er bei der Bundestagswahl 2021 sein Mandat verlor, versuchte er, in den sächsischen Justizdienst zurückzukehren. Das Landesjustizministerium lehnte dies jedoch mit Verweis auf seine frühere Zugehörigkeit zur AfD ab. Sowohl das Dienstgericht in Leipzig als auch das Bundesdienstgericht beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigten die Entscheidung, ihm die Wiedereinstellung zu verweigern.
Mit der Klage wollte Maier erreichen, dass die Aussagen über ihn in den sächsischen Verfassungsschutzberichten für 2020 und 2021 gestrichen werden. Darin wurde er als AfD-Fraktionschef und Redner bei einer Pegida-Veranstaltung mit dem bekannten Rechtsextremisten Björn Höcke bezeichnet.
Auch Ulbrich beantragte die Löschung aller personenbezogenen Daten, die das Landesamt für Verfassungsschutz über ihn hat. Der Leipziger Rechtsanwalt argumentierte, dass die Überwachung durch den Verfassungsschutz und die Erhebung seiner persönlichen Daten in seine Pflichten als Landtagsabgeordneter eingreife und sein Recht auf freie Mandatsausübung verletze.
Ulbrich war im Januar aus der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag ausgetreten, um einen Ausschluss aus der Fraktion zu vermeiden. Gegen ihn, der für seine rechtsextremen Äußerungen bekannt geworden ist, läuft derzeit ein Ausschlussverfahren.
Um ihren Ruf zu schützen, konnten die beiden Männer das Gericht nicht davon überzeugen, ihre Informationen aus den Akten des Verfassungsschutzes zu entfernen.
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Quelle: www.ntv.de