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Die Einbindung der Großeltern in die Kinderbetreuung kann zu Steuerabzügen führen.

Senkung der Steuerlast

Auch die Oma kann für ihre Babysitterdienste bezahlt werden - und die Eltern können diese Ausgaben...
Auch die Oma kann für ihre Babysitterdienste bezahlt werden - und die Eltern können diese Ausgaben steuerlich geltend machen.

Die Einbindung der Großeltern in die Kinderbetreuung kann zu Steuerabzügen führen.

Wenn Sie Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen, zahlen Sie weniger Steuern. Das gilt nicht nur für Tagesmütter, Kindertagesstätten oder Babysitter, sondern auch für Großeltern, die ihre Enkelkinder gegen Bezahlung betreuen. Der Bund der Steuerzahler erklärt die Regeln.

Hier ist, was Sie wissen müssen:

Nicht auf Berufstätige beschränkt:

Auch Großeltern, die sich um Enkelkinder kümmern, können Ihre Steuerlast senken. Wenn sie dafür Geld erhalten, können die Kosten in der Steuererklärung unter der Rubrik "Kind" abgesetzt werden. Entscheidend ist, dass sie nicht in Ihrem Haushalt leben. Die Kinder müssen zu Ihrem Haushalt gehören und entweder Ihre Kinder ersten Grades oder Pflegekinder sein. Sie dürfen nicht älter als 14 Jahre sein, es sei denn, sie sind behindert; in diesem Fall können sie unter 25 Jahre alt sein.

Setzen Sie einen Vertrag auf:

Schließen Sie mit den Großeltern einen Betreuungsvertrag ab, ähnlich dem, den Sie mit einer fremden Person schließen würden. Dieser Vertrag sollte den Namen, die Adresse, den Stundenlohn und die Dauer der Betreuung enthalten. Beide Parteien sollten ihn unterschreiben.

Weisen Sie Ihre Zahlungen nach:

Sie müssen die Zahlungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Denn nicht nachgewiesene Kinderbetreuungskosten können abgelehnt werden. Sie können sich das erleichtern, indem Sie das Geld mit einem entsprechenden Vermerk überweisen.

Decken Sie Ihre Fahrtkosten:

Die Großeltern betreuen das Kind unentgeltlich? Kein Problem! Sie können ihnen die Reisekosten erstatten. Auch diese sind steuerlich absetzbar. Allerdings sollten sie eine Quittung ausstellen, wenn sie die Kosten erstattet bekommen. Alternativ können Sie auch eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer ansetzen. In diesem Fall gilt die kürzestmögliche Hin- und Rückfahrt.

Behalten Sie den Höchstbetrag im Auge:

Nur zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten und maximal 4000 Euro pro Jahr und Kind werden steuerlich geltend gemacht. Nur die Summe aller Kinderbetreuungskosten bis zu dieser Grenze mindert also Ihre Steuerschuld.

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Quelle: www.ntv.de

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