Bundesgerichtshof: Knapp sechsjährige Haftstrafe für "NSU 2.0"-Drohbrief bleibt rechtmäßig
Im Sommer 2018 begann eine Reihe bedrohlicher Briefe einzukommen, und sie hielten bis zum Frühling 2021 an. Die Kommunikationen wurden über E-Mail, SMS oder Fax übermittelt und signiert mit "NSU 2.0", was auf die rechtsextreme Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) anspielte.
Ziel waren Mitglieder des Deutschen Bundestages, Abgeordnete des Hessischen Landtags, der Frankfurtanwältin Seda Basay-Yildiz, Künstler, Menschenrechtsaktivisten und sogar Zeitungen, politische Parteien und örtliche Behörden.
Eine Untersuchung ergab, dass der beschuldigte Mann die Briefe allein verfasst hatte. Sie enthielten Drohungen und Beleidigungen, manchmal auch rassistische und diffamatorische Botschaften. Einige Briefe enthielten sogar NS-Slogans, und eines der Briefe forderte sogar Mord.
Der Beschuldigte behauptete bis zum letzten Moment seine Unschuld. Obwohl er sein Computer mit Reinigungssoftware behandelt hatte, fanden Ermittler belastende Spuren.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hat das Frankfurter Gericht die Beweise angemessen bewertet. Ihre Annahme, der Mann sei ein Mitwisser, wurde ebenfalls bestätigt.
Das Bundesgerichtshof machte nur eine kleine Änderung an der Frankfurter Urteilsbegründung - er ersetzte "physischer Angriff auf Exekutionsbeamte" durch "Widerstand gegen Exekutionsbeamte". Trotz dieser geringen Änderung genehmigte das Gericht in Karlsruhe das Urteil.
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Quelle: www.stern.de