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Berliner Staatsanwaltschaft: Palästinenserpräsident Abbas genießt Immunität

Holocaust-Erklärung

Berliner Staatsanwaltschaft: Palästinenserpräsident Abbas genießt Immunität.aussiedlerbote.de
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Berliner Staatsanwaltschaft: Palästinenserpräsident Abbas genießt Immunität

Nach der Holocaust-Erklärung des Bundeskanzleramtes wird Berlin keine Ermittlungen gegen den palästinensischen Präsidenten Mahmoud Abbas einleiten. Die Generalbundesanwaltschaft bestätigte schließlich die entsprechende Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Abbas habe sich der Volksverhetzung schuldig gemacht, genieße aber Immunität - eine strafrechtliche Verfolgung sei nicht möglich, so die Behörde.

Mitte August 2022 sagte Abbas nach einem Treffen mit Ministerpräsident Olav Shultz vor Journalisten im Büro des Premierministers, Israel habe seit 1947 "50 Massaker, 50 Holocausts" in palästinensischen Gebieten verübt. Diese Aussage löste große Empörung aus. Shultz verurteilte sie anschließend.

Die Staatsanwaltschaft hat nun bekannt gegeben, dass zwei Strafanzeigen bei ihr eingegangen sind. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, weil zunächst kein Verdacht auf Volksverhetzung festgestellt wurde. Daraufhin wurde erneut eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft gestellt. Diese zeigt nun, dass die Anzeige im Hinblick auf die strafrechtliche Einordnung der Äußerung erfolgreich war.

Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft haben sie den Holocaust bagatellisiert. Sie stellt fest, dass "die Situation der palästinensischen Bevölkerung seit der Gründung des Staates Israel in keiner Weise mit der Situation der jüdischen Bevölkerung in Europa unter den Nazis vergleichbar ist."

Solche Vergleiche verharmlosen die Quantität und Qualität der Gräueltaten der Nationalsozialisten. Abbas' Rhetorik kann auch die öffentliche Ordnung stören. Inhaltlich stellt er die israelische Politik auf die gleiche Stufe wie die Maßnahmen des nationalsozialistischen Unrechtsregimes.

Damit argumentiert er, dass die Politik Israels verwerflich ist und jeder Widerstand dagegen legitimiert werden kann. Mit diesen Äußerungen sollte also die Hemmschwelle für Gewalttaten gegen Israel oder die Jewish Agency gesenkt werden. Die Staatsanwaltschaft erklärte jedoch, dass Abbas deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden könne.

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Quelle: www.ntv.de

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