Bayern setzt sich für harte Strafen gegen schädliche Deepfakes ein.
Künstliche Intelligenz ermöglicht die Verbreitung irreführender Bilder im Internet, die häufig dazu verwendet werden, Politikern falsche Aussagen zuzuschreiben. Deepfakes können auch zur Verbreitung pornografischer Inhalte führen, die sich insbesondere an Frauen und Mädchen richten. Als Reaktion darauf will Bayern die Strafen für die Herstellung und Verbreitung solcher manipulierten Medien verschärfen.
Bei einem Treffen in München hat die bayerische Staatsregierung kürzlich eine Initiative zur Verschärfung des Rechtsschutzes gegen Deepfakes gebilligt. Wenn diese Änderungen umgesetzt werden, würden erhebliche Geld- und Haftstrafen für die Erstellung oder Verbreitung von computergenerierten Bildern, Audios oder Videos verhängt. Der Bundesrat möchte einen neuen Paragrafen 201b in das Strafgesetzbuch einführen, um gegen missbräuchliche Deepfakes vorzugehen.
Die vorgeschlagene Bestimmung sieht Strafen von bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafen vor. In schwerwiegenden Fällen wie der Verbreitung von pornografischen Deepfakes drohen bis zu fünf Jahre Haft. Deepfakes, die "in Ausübung überwiegender legitimer Interessen" zu künstlerischen, wissenschaftlichen oder journalistischen Zwecken erstellt werden, wären ausgenommen.
Untersuchungen zeigen, dass immer mehr Menschen, insbesondere Frauen, Ziel von Deepfakes werden. Diese manipulierten Bilder und Audiodateien werden häufig für Cybermobbing, Rachepornos und zur Verzerrung der öffentlichen Meinung verwendet. Über 90 % dieser anstößigen Deepfakes beziehen sich auf Pornografie und Nacktheit.
Dank der Fortschritte im Bereich der künstlichen Intelligenz ist die Erstellung von Deepfakes einfacher als je zuvor geworden. Deepfakes stellen eine Bedrohung für die Demokratie dar, wie gefälschte Aussagen oder veränderte Gesprächsmitschnitte in den Medien zeigen. Das vorgeschlagene Gesetz würde auch vor diesen bösartigen Praktiken schützen.
Bayern hat seine Besorgnis über Deepfakes bei den Treffen der Justizminister in den Jahren 2021 und 2023 zum Ausdruck gebracht. Obwohl die Bundesregierung bisher nur zögerlich reagiert hat, ist zu hoffen, dass die anstehenden Änderungen dieses wachsende Problem wirksam angehen werden.
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Quelle: www.ntv.de