Bundesverwaltungsgericht - Bayerisches Kreuzurteil veröffentlicht
Das Bundesverwaltungsgericht hofft, an diesem Dienstag (13.30 Uhr) sein Urteil zum umstrittenen Grenzerlass des bayerischen Kanzlers Markus Söder (CSU) verkünden zu können. Laut Verordnung muss ab 2018 jedes Gebäude der Landesregierung in Bayern im Eingangsbereich ein gut sichtbares Kreuz haben. Die religionskritische Vereinigung Freies Denken (bfg) hat Klage eingereicht. Letzte Woche wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mündlich darüber verhandelt, ob das Kreuz die Religionsfreiheit oder das Recht anderer Weltanschauungsgruppen auf Gleichbehandlung verletzt.
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Quelle: www.stern.de