Gemeinsame Resolution: Spätaussiedlerbenachteiligung im Rentenrecht beenden! фото 1

Die Landsmannschaften der Banater Schwaben und der Deutschen aus Russland sowie der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland fordern die Bundesregierung in einer gemeinsamen Resolution auf, die Benachteiligung der Spät-/Aussiedler im Rentenrecht zu beenden. Die Ziele und Hintergründe der Initiative wurden in der Siebenbürgischen Zeitung Online vom 31. Dezember 2018 bereits vorgestellt. Das von den drei Bundesvorsitzenden unterzeichnete Dokument wird im Folgenden im Wortlaut veröffentlicht.

Gemeinsame Resolution

der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.

der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V

des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.

Forderung an die Bundesregierung:

Spätaussiedlerbenachteiligung im Rentenrecht beenden!

Als Folge des Zweiten Weltkriegs kamen insgesamt 4,54 Millionen Aussiedler und Spätaussiedler (Quelle: Bundesverwaltungsamt, Stand: Dezember 2017) in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Diese Gruppe von deutschen Staatsbürgern, für welche die Vorgaben des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz – BVFG) gelten, haben sich schnell und gut integriert und beteiligen sich am wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist für unser Land eine Erfolgsgeschichte. Umso mehr schmerzt es uns, dass sozialrechtliche Einschnitte aus der Vergangenheit bis heute keine Korrektur erfahren haben.

Die Landsmannschaften der Deutschen aus Russland und der Banater Schwaben und der Verband der Siebenbürger Sachsen fordern die Bundesregierung auf, das Risiko der Altersarmut bei Spät-/Aussiedlern mit geeigneten Maßnahmen abzumildern und somit die bestehende Generationenungerechtigkeit im Rentenrecht für diesen Personenkreis zu beseitigen. In dem von der Bundesregierung im Jahre 2018 erlassenen Rentenpaket findet der Personenkreis der Spätaussiedler keine Berücksichtigung und deren Lebensarbeitsleistung ungenügende Anerkennung.

Diese Benachteiligungen der Spätaussiedler im Rentenrecht können mit folgenden Maßnahmen beseitigt werden, die der Bund der Vertriebenen (BdV) als Dachverband aller deutscher Vertriebenenverbände und Landsmannschaften in einer einstimmig beschlossenen Resolution während seiner Bundesversammlung am 30. November 2018 in Berlin der Bundesregierung vorgeschlagen hat (siehe SbZ Online):

  • Anhebung der anrechenbaren FRG-Entgeltpunkte sowohl bei Alleinstehenden als auch bei Verheirateten,
  • Aufhebung der pauschalen Kürzung der FRG-Rente um 40 Prozent,
  • Abbau bürokratischer Hürden und finanzieller Belastungen beim Rentenbezug aus dem Ausland,
  • Beseitigung der Benachteiligung der Spät-/Aussiedler bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten

Begründung:

Rentenkürzungen durch Gesetze der 1990er Jahre ziehen Altersarmut bei Spätaussiedlern nach sich, wie z.B. die 40-Prozent-Kürzung der Entgeltpunkte aus den Zeiten im Herkunftsgebiet und die Einführung der lebensleistungsunabhängigen Deckelung der Entgeltpunkte auf einen Betrag unterhalb der Armutsgrenze.
Als Vorwand dieser Kürzungen wurde eine angebliche Begünstigung von Spätaussiedlern, die in Wirklichkeit nicht vorhanden war, angeführt. Das damals als Grund ebenfalls angeführte unterschiedliche Rentenniveau zwischen Ost und West ist heute zur Begründung überholt, weil eine Angleichung der Ost-Renten an das West-Niveau beschlossen wurde. Zudem führen Aussiedler und ihre Nachkommen auf Grund der jüngeren Altersstruktur ökonomisch schon immer zu erheblichen Vorteilen für die Rentenkasse, so dass deren systematische Benachteiligung sehr ungerecht ist.

Lösungsvorschläge:

§ 22 Abs. 4 FRG (Fremdrentengesetz)
Aufhebung der 40 % – Kürzung

§ 22 b FRG
Aufhebung der Deckelung der Entgeltpunkte, zumindest Anhebung auf 30 EP bei Einzelpersonen bzw. 50 EP bei Ehepaaren.
Folgen dieser o.g. Änderungen in § 22:

  • systemübergreifender Bürokratieabbau
  • Entlastung der Sozialgerichte
  • Entlastung der Kommunen (Grundsicherung und Wohngeldzuschuss entfallen in vielen Fällen)
  • 31 FRG 
    Änderung des § 31 FRG zur Schaffung eines anrechnungsfreien Selbstbehaltes bei Durchsetzung von anrechenbaren Leistungen aus den Herkunftsgebieten. Folgen dieser Änderung:
  • Anreiz für die Rentner, die Antragsverfahren in den Herkunftsgebieten durchzuführen und nicht im Rahmen EU-rechtlich zulässiger Gestaltung (Art. 50 EU-VO 8832004) darauf zu verzichten
  • dadurch Entlastung der Rententräger

Beseitigung der Benachteiligung der Spät-/Aussiedler bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten

Es ist nicht vermittelbar, weshalb die Spät-/Aussiedler bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten schlechter gestellt sein sollen als die Einheimischen.
Verlängerung der Erklärungsfrist für Kindererziehungszeiten

Wir unterstützen die der Bundesregierung unterbreiteten o.g. Vorschläge des Bundes der Vertriebenen zur Beseitigung der Benachteiligungen der Spät-/Aussiedler durch das FRG nachhaltig und fordern deren Umsetzung.

gezeichnet von

Peter-Dietmar Leber, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V.

Johann Thießen, Bundesvorsitzender der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V

Herta Daniel, Bundesvorsitzende des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.

Hier Online-Unterschrift abgeben.

Korrespondenzadresse:
Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
Karlstraße 100
80335 München
Telefon: 089 23 66 09–0
E‑Mail: bundesvorsitzende [ät] siebenbuerger.de

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