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Zunächst hat Höcke Erfolg, doch später wird er verurteilt.

Die Schlussbemerkungen dienen als Rüge.

Höcke, bevor das Urteil in Halle verkündet wurde. Er hatte offensichtlich nicht mit einer...
Höcke, bevor das Urteil in Halle verkündet wurde. Er hatte offensichtlich nicht mit einer Verurteilung gerechnet.

Zunächst hat Höcke Erfolg, doch später wird er verurteilt.

Björn Höcke und sein Team zeigen sich sehr zuversichtlich über ihren Sieg am Ende des vierten Tages der Studie. Sie sehen dies als einen Kampf für die Meinungsfreiheit. Doch das Urteil fällt anders aus, als sie gehofft hatten.

Höcke befindet sich in einer Verliererposition - zumindest vorerst. Bei der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Halle zeigte er sich noch zuversichtlich. Er hatte das Schlussplädoyer des Staatsanwalts kritisiert und es als "nichts Besonderes" bezeichnet.

In seinen Ausführungen schwankte Höcke zwischen dem Mitgefühl eines Lehrers, dem scharfen Ton eines Politikers und der dramatischen Haltung eines zu Unrecht Verfolgten.

"Sehr enttäuscht" war Höckes Reaktion auf die fehlende weltanschauliche Neutralität der Staatsanwaltschaft. "Verstehen Sie die Fakten nicht?", fragte er. "Wie können Sie den Medien noch trauen? Wir haben vier Tage zusammen verbracht; wir sehen die Dinge aus demselben Blickwinkel". Er forderte die Menschen auf, ihm seine emotionale Reaktion zu verzeihen", da es ihn sehr verletze", als etwas dargestellt zu werden, mit dem er nicht einverstanden sei.

"Bin ich denn kein Mensch?"

Höcke beklagte die Einschränkungen der Meinungsfreiheit im Land. "Bin ich weniger wichtig als andere, habe ich keine Menschenwürde, bin ich kein Mensch?", fragte er und betonte, dass er von den Medien so behandelt werde, als sei er kein richtiger Mensch. "Ja, ich fühle mich wirklich politisch verfolgt", erklärte er.

Nach 18 Minuten Höckes Rede unterbrach ihn Richter Jan Stengel und forderte ihn auf, bei der Sache zu bleiben und Wahlkampfreden zu vermeiden.

Höcke behauptete daraufhin, er habe sich nie eingehend mit dem Nationalsozialismus beschäftigt. "Ich bin unschuldig und habe ein reines Gewissen. Das Einzige, dessen ich schuldig bin, ist eine politische Tat", behauptete er.

Richter Stengel war anderer Meinung und verurteilte Höcke zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro, was einem Monatsgehalt des AfD-Politikers entspricht. Höcke wirkte ängstlich, seine Siegeszuversicht schwand. Ihm drohte nun ein Vorstrafenregister. Sein Anwalt Ulrich Vosgerau hatte bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht und notfalls sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen, um dort zwangsläufig zu obsiegen.

Der Richter reagierte abweisend auf die geplanten Berufungen: "Es ist uns egal, ob Sie in Berufung gehen wollen oder nicht." Der nächste Schritt war eine Klage vor dem Bundesgerichtshof.

Die Bedeutung des SA-Slogans

Die Geldstrafe blieb hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung zurück. Höcke war angeklagt und schließlich verurteilt worden, weil er eine Wahlkampfrede in Merseburg mit der Parole "Alles für unser Vaterland, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" beendet hatte. Nach einigen Rechtsgutachten - denen Höckes Verteidiger widersprach - ist "Alles für Deutschland" eine Parole des SA-Flügels der NSDAP und damit ebenso strafbar wie andere Parolen aus der NS-Zeit. Nach Ansicht des Gerichts hat Höcke gegen § 86a des deutschen Strafgesetzbuchs verstoßen, der die Verwendung von Symbolen verbotener und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.

Höcke gab zu, den Satz gesagt zu haben, aber sein Verteidiger bestritt dessen nationalsozialistischen Ursprung. "Alles für Deutschland" sei keine echte SA-Parole gewesen, weder während des Naziregimes noch heute, so die Verteidigung, und die Annahme, dass Höcke die Parole kennen müsse, nur weil er Geschichtslehrer sei und sich mit der Nazigeschichte beschäftigt habe, sei "unrealistisch". Nach Ansicht der Verteidigung war es der Prozess, der die Phrase bekannt gemacht hat. Sie argumentierten auch, dass Höcke nicht absichtlich gegen das Gesetz verstoßen habe und dass der Spruch von vornherein nicht strafbar gewesen sei. Wenn Höcke das Gefühl hatte, eine Straftat zu begehen, wäre es ein "Wahndelikt" gewesen, sagte Vosgerau, was bedeutet, dass Höcke an seine Schuld glaubte, ohne tatsächlich eine Straftat begangen zu haben.

Sie planten, einen Zeugen, den pensionierten Geschichtslehrer Karlheinz Weißmann, zu laden, um ihren Fall darzulegen. Er sollte aussagen, dass es sich bei der Parole nicht um eine echte SA-Parole handelte und dass es unvernünftig war, anzunehmen, dass Höcke den Spruch nur deshalb kannte, weil er Geschichte studierte und als Geschichtslehrer arbeitete.

Weißmanns Aussage trifft zu, aber aufgrund der Gerichtsvorschriften gilt er nur als "sachverständiger Zeuge" und nicht als einer mit voller Autorität. Es besteht die Möglichkeit, dass er der AfD nahesteht, und die Richterin hält ihn für einen "eingeschleusten" Zeugen. Er bestreitet dies und erklärt, dass er Höcke vor seiner politischen Karriere nur ein einziges Mal getroffen habe und dass er seit einiger Zeit mit der "Neuen Rechten" zu tun habe, für die "Junge Freiheit" schreibe und neben Vosgerau im Vorstand der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung sitze.

In der 80-minütigen Befragung des Gutachters wird deutlich, dass er es für "äußerst unwahrscheinlich" hält, dass normale Menschen die SA-Parole kennen würden. Er argumentiert, dass diese Worte in der Vergangenheit keine starke Verbindung zur SA hatten. Zwar stamme die Parole aus dem 19. Jahrhundert und sei von SPD-nahen Gruppen wie dem Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold verwendet worden, doch stehe dies im Gegensatz zu seiner Aussage über SA-Soldaten, die Uniformen mit der Parole "Alles für Deutschland" tragen.

Weißmann führt weiter aus, dass die Parole aus SPD-nahen Organisationen der Weimarer Zeit stamme und später einen christlichen Widerstandsbezug erhalte, der ihr den Namen "Alles für Deutschland, Deutschland für Christus" gebe. Während des NSDAP-Parteitags 1934 wurde die Parole in der Nürnberger Luitpoldhalle zur Schau gestellt; Weißmann hält sie für eine Ausnahme.

Nach der Befragung teilt der Jurist Müller mit, dass es sich um eine Frage der Fachkompetenz handelt. Sein Kollege Vosgerau lächelt zufrieden.

Nach dem Mittagessen ist es Zeit für die Plädoyers. Staatsanwalt Bernzen beginnt damit, dass es unrealistisch sei zu glauben, dass Höcke nichts von der Verbindung zwischen den Nazis und dem Slogan gewusst habe. Er erklärt, dass es nicht die Aufgabe des Gerichts sei, zu beweisen, dass Höcke dies nicht gewusst habe. Es genüge, wenn seine Worte diskreditiert, unglaubwürdig und nicht überzeugend seien.

Bernzen weist darauf hin, dass Höcke häufig Nazi-Sprache und -Vokabular verwendet habe. So habe er den SPD-Politiker Sigmar Gabriel als "Volksverderber" bezeichnet, den Begriff "Tatelite" (ursprünglich eine Selbstbezeichnung der SS) verwendet und die AfD als "Bewegungspartei" bezeichnet, ähnlich wie Hitlers "Partei der Bewegung". Er erklärt weiter, dass Höcke viel Zeit damit verbrachte, die nationalsozialistische Sprache und Ideologie zu erforschen und sie zu adaptieren.

Die Einschätzung des AfD-Bundesvorstands aus dem Jahr 2017, der Höcke eine "Affinität zum Nationalsozialismus" attestierte, oder seine Beteiligung an einer Neonazi-Demonstration in Dresden im Jahr 2010 erwähnt Bernzen nicht. Richter Stengel schließt die Zulassung solcher Beweise aus, da die fraglichen Ereignisse zu lange zurückliegen. Auch ein Video, das Höcke bei der Demonstration zeigt, wurde nicht zugelassen, da es als unzulässig erachtet wurde. Stattdessen konzentriert er sich ausschließlich auf die Informationen, die während des Prozesses ausgetauscht wurden. In der Hoffnung, Höckes Kenntnis der nationalsozialistischen Konnotation des Slogans zu beweisen, betont Bernzen dessen enge Verbindung zu Oehme und Ziegler, die beide wegen ähnlicher Angelegenheiten in juristischen Schwierigkeiten steckten.

Höckes Anwaltsteam verfolgte bei seiner Verteidigung zwei unterschiedliche Taktiken. Die erste, gespielt von Ralf Hornemann, verfolgte einen kämpferischen Ansatz, indem sie die Medienberichterstattung über den Fall als "Hexenjagd" bezeichnete und die Justiz beschuldigte, "völlig süchtig nach Wachsamkeit" zu sein. Er argumentierte weiter, dass der Satz "Alles für Deutschland" nicht anstößig sei und von "jedem heimatverbundenen Deutschen" und jedem Ausländer gleichermaßen verstanden werde.

Rechtsanwalt Müller verfolgte einen diplomatischeren Ansatz und räumte ein, dass die Veranstaltung in Merseburg "rechtslastig" sei, betonte aber, dass sie nichts mit dem Naziregime zu tun habe. Müller argumentierte, dass der Fall der Staatsanwaltschaft auf Spekulationen beruhe und wies darauf hin, dass den Angeklagten der historische Kontext des Slogans einfach nicht bewusst gewesen sein könnte.

Vosgerau, Höckes dritter Anwalt, ging in seiner Verteidigung jedoch noch einen Schritt weiter. Er plädierte nicht nur für die Unschuld seines Mandanten, sondern auch für den Freispruch von der umstrittenen Parole "Alles für Deutschland". Er erhob verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 86a und warf dem Gesetz vor, eher "Gefühle" als die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Vosgerau bekundete sogar ausdrücklich seine Absicht, das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, wobei er andeutete, dass letztere seine Position fruchtbar unterstützen würden.

In einer direkten Ansprache an die Laienrichter warnte Vosgerau, dass ein Schuldspruch jeden Bürger in Angst und Schrecken versetzen und sein Recht auf Meinungsäußerung unterdrücken könnte. Er betonte, dass es in dieser Angelegenheit nicht nur um Höcke gehe, sondern dass dies ein kritischer Moment für den Kern der Meinungsfreiheit sei.

Abschließend verkündete Richter Stengel das Urteil in einem gedämpften Ton, in dem er die wechselnden Interpretationen der Phrase "Alles für Deutschland" seit der Nazizeit anerkannte. Er wies auch darauf hin, dass es für das Funktionieren des Gerichts unerlässlich sei, nicht alles zu glauben, was vor das Gericht gebracht werde. Er sah keine Rechtfertigung für eine Haftstrafe, die er als "völlig überzogen" bezeichnete, äußerte aber auch Vorbehalte gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Stengel schloss mit der Feststellung, dass es trotz der unterschiedlichen Auffassungen nicht in ihrer Macht stehe, § 86a abzuschaffen.

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Höckes Verteidiger verfolgten während des Prozesses zwei unterschiedliche Taktiken. Hornemann, der erste Verteidiger, nahm eine strenge Haltung ein, unterstellte den Medien eine "Hexenjagd" gegen Höcke und unterstellte den "zuständigen Sittenwächtern" eine Voreingenommenheit gegenüber den Ideologien des Westens. Er betonte, dass es absurd sei, den Satz "Alles für Deutschland" zu kriminalisieren, da er niemanden in seinen Grundrechten verletze.

Müller, der zweite Anwalt, verfolgte daraufhin einen weicheren Ansatz. Er räumte ein, dass die Veranstaltung in Merseburg "rechts" sei, aber nichts mit der Nazizeit zu tun habe. Müller räumte auch die Möglichkeit ein, dass Höcke die Geschichte und die Tragweite der Parole nicht kannte.

Schließlich erweiterte Vosgerau, Höckes dritter Anwalt, kühn die Verteidigung. Er wies die Schlussfolgerung des Oberlandesgerichts Hamm (2006) zurück, das "Alles für Deutschland" mit der SA in Verbindung gebracht hatte. Er sah in der Vorschrift einen Eingriff in das Recht auf Meinungsäußerung. Vosgerau machte deutlich, dass er gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen wolle und deutete damit einen möglichen positiven Ausgang an.

Während er an die Geschworenen appellierte, äußerte er sich besorgt über die möglichen Folgen einer Verurteilung Höckes. Er vertrat eine harte Haltung und behauptete, dass dies die deutschen Bürger davon abhalten könnte, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch zu nehmen. Vosgerau hob die Bedeutung dieses Falles hervor und betonte, dass ein Schuldspruch eine Frage des Prinzips sei und nicht nur für seinen Mandanten.

Richter Stengel verkündete sein Urteil in einem förmlichen Ton, in dem er einräumte, dass sich die Auslegung des Urteils "Alles für Deutschland" im Vergleich zur Nazizeit weiterentwickelt habe. Er ließ auch etwas Pathos einfließen, indem er das Publikum daran erinnerte, dass sowohl Gerichte als auch Lehrer die Verantwortung hätten, die Sprache mit Bedacht zu verwenden. Dann wandte er sich an Höcke und brachte zum Ausdruck, dass er seinen Mandanten für einen wortgewandten und intelligenten Mann halte, kritisierte aber auch dessen mangelndes Bewusstsein für den historischen Kontext der Phrase. Stengel erkannte zwar das Unbehagen an, das mit der Äußerung bestimmter Meinungen verbunden ist, lehnte es aber dennoch ab, eine Haftstrafe zu verhängen. Er hielt sie für viel zu hart und nicht verhältnismäßig zu dem Vergehen.

Außerdem deutete Stengel ein Spannungsverhältnis zwischen der Meinungsfreiheit und den rechtlichen Grenzen an: "Wir haben auch den Eindruck, dass der Deckmantel der Meinungsfreiheit stark strapaziert wird." Eine Änderung des Paragrafen 86a lehnte er jedoch ab, da es dem Sinn und Zweck der Vorschrift widerspreche, wenn die Bürger frei "Heil Hitler" rufen dürften.

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Quelle: www.ntv.de

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