Inhaltsverzeichnis
- Sturmschäden am und im Haus
- Wer zahlt den Autoschaden?
- LUFT- & SCHIENENVERKEHR: SUPPORTLEISTUNGEN UND RÜCKERSTATTUNGEN MÖGLICH
Sturmschäden - „Zoltan“ trifft Deutschland: Welche Versicherung zahlt was
Hausschaden, umgeknickter Baum in der Einfahrt, Autoschaden: Welche Versicherung kommt eigentlich für welchen Schaden auf? Der Versicherte sollte einen Sturmschaden unverzüglich der Versicherung melden. Viele Schäden an einem Haus oder Auto sind abgedeckt, es gibt jedoch einige Regeln, die die Betroffenen beachten müssen. Rückerstattungen sind auch möglich, wenn sich die Reise verspätet. Überblick.
Sturmschaden am Haus
Die Gebäudeversicherung deckt Sturmschäden an Ihrem Haus ab, wie zum Beispiel umgestürzte Bäume oder ein windbedecktes Dach. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, etwa wenn Regenwasser in ein vom Sturm beschädigtes Dach oder zerbrochene Fenster eindringt und Wände oder Böden beschädigt, so der Versichertenverband. Im Falle eines überfluteten Kellers ist eine sogenannte Naturkatastrophenversicherung notwendig.
Schäden am Hausrat, wie zum Beispiel beschädigte Möbel, werden in der Regel von der Hausratversicherung abgedeckt. Wie die Gothaer Versicherung jedoch mitteilt, sind bei Schadensursachen durch Überschwemmungen auch zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Naturschäden erforderlich.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärte, dass Schäden durch Unwetter in der Regel ab Windstärke acht abgedeckt seien, also Windgeschwindigkeiten über 62 Kilometer pro Stunde. Verbraucherschützer empfehlen Betroffenen generell, sich schnellstmöglich bei ihrer Versicherung zu melden und nach Möglichkeit eine Schadensliste mit Fotos zu erstellen. Auch die Intensität des Sturms muss nachgewiesen werden, beispielsweise durch Windmessungen des Wetteramtes oder lokale Zeitungsberichte.
Wer kommt für den Schaden am Auto auf?
Bei einem Schaden am Auto greift in der Regel die Vollkaskoversicherung des Autobesitzers ganz oder teilweise. Allerdings ist nicht der Wiederbeschaffungswert versichert, sondern meist nur der Zeitwert des Autos. So haften laut Verbraucherschützern manche Versicherungen, wenn bei einem Sturm – wie die Gothaer Versicherung sagt, bei Windgeschwindigkeiten von mindestens 74,5 km/h – ein Ziegelstein auf ein geparktes Auto fällt. Hände, nichts mit dem Wind zu tun. Dies gilt auch, wenn ein Autofahrer gegen einen umgestürzten Baum fährt und den Schaden selbst verschuldet hat. Wenn Sie nur eine Haftpflichtversicherung haben, müssen Sie für den Schaden selbst aufkommen.
Luft- und Schienenverkehr: Supportleistungen und Rückerstattungen
Bei Flügen bis zu einer Entfernung von 1.500 Kilometern haben Passagiere, die sich um zwei Stunden oder mehr verspäten, Anspruch auf Unterstützungsleistungen – also Telefongespräche, Getränke, Mahlzeiten und ggf. eine Hotelübernachtung. Bei Distanzen von 1.500 bis 3.500 Kilometern erfolgt die Unterstützung nach 3 Stunden, bei Distanzen ab 3.500 Kilometern nach 4 Stunden.
Auch wenn es zu absehbaren Verspätungen kommt, sollten Passagiere immer pünktlich zu ihrer ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen eintreffen. Andernfalls kann es sein, dass die Fluggesellschaft im Voraus einen Alternativflug anbietet, der Passagier jedoch den Flug verpassen kann. Zugreisende können bei Verspätungen teilweise eine Rückerstattung erhalten. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten können Fahrgäste eine Rückerstattung von 25 % des Fahrpreises verlangen. Bei einer Fahrtdauer von mehr als zwei Stunden hat er Anspruch auf den halben Fahrpreis.
Ausschlaggebend ist die Ankunftszeit am Zielort: Verspätet sich der erste Zug also nur um fünf Minuten, kommen Bahnkunden aber mit mehr als einer Stunde Verspätung am Zielort an, weil sie ihren Anschlusszug verpassen, erhalten sie eine Entschädigung. Wenn an einem Zielbahnhof eine Verspätung von 20 Minuten zu erwarten ist, können Fahrgäste einen anderen Zug nehmen, auch einen mit höherer Qualität.
Aktuelle Sturmbedingungen aus dem Stern News Blog. Sturm Zoltan wird am Freitag auch Deutschland treffen. Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert schwere Sturmfluten im Norden Deutschlands.
Lesen Sie auch:
- Jahr der Klimarekorde: Extreme sind die neue Normalität
- Vorbeugende Festnahmen offenbaren die Bedrohung durch islamistischen Terror
- Die Vereinten Nationen stimmen für einen Waffenstillstand in Israel
- SPD schließt Haushaltsbeschluss vor Jahresende aus
Quelle: www.stern.de