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Wertschätzung gegenüber Merkel zum Ausdruck gebracht.

Urteil zu Klimawandel und Verkehrssignalen

Angela Merkel war zwar nur von 2007 bis 2009 "Klimakanzlerin", aber die in ihrer Amtszeit...
Angela Merkel war zwar nur von 2007 bis 2009 "Klimakanzlerin", aber die in ihrer Amtszeit beschlossenen Klimaziele sind bis heute gültig.

Wertschätzung gegenüber Merkel zum Ausdruck gebracht.

Für Politiker mit geringeren Ambitionen bei der Bekämpfung des Klimawandels haben die bestehenden Klimaziele ein erhebliches Gewicht. Diese aus der Ära Merkel geerbten Standards sind rechtlich bindend.

Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel war bekannt für ihre Fähigkeit, Konflikte und Krisen zu bewältigen, und hatte ein Händchen dafür, zu erkennen, was wirklich notwendig war, auch wenn sie ihre Politik nicht immer danach ausrichtete. Dies galt nicht nur für ihre Energie- und Russlandpolitik, sondern auch für ihre Klimapolitik. Während sich ihre Bundesregierungen immer kühnere Klimaziele setzten, klaffte zwischen den gesetzten Zielen und den umgesetzten Maßnahmen eine Lücke. Im Nachhinein räumte sie ein: "Verglichen mit dem Ziel, den Temperaturanstieg unter 2 Grad Celsius zu halten, ist nicht genug getan worden."

Die Ampelkoalition habe versucht, diese Lücke zu schließen, wenn auch nur mit Teilerfolg. Die in letzter Zeit abnehmende Bedeutung der Klimapolitik, sowohl gesellschaftlich als auch politisch, hat eine Lücke entstehen lassen, die den gerichtlichen Druck weitaus wichtiger macht. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Ampel-Regierung ihr Klimaschutzprogramm verstärken muss, um es an das gesetzliche Klimaschutzziel anzupassen.

Die Möglichkeit einer solchen Regelung stützt sich auf die unter Merkel geschaffene Rechtsgrundlage. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden gesetzliche Regelungen zum Klimaschutz umgesetzt. Grundlage für das aktuelle Urteil ist Merkels Klimaschutzgesetz von 2021, das bis 2030 eine Reduktion von "mindestens 65 Prozent" gegenüber 1990 vorschreibt.

Dies ist nicht die erste Entscheidung dieser Art. Die Folgen sind derzeit noch unklar. Die deutsche Regierung kann das Urteil anfechten. Außerdem hat die Regierung bereits damit begonnen, das Klimaschutzgesetz anzupassen. Bereits im April dieses Jahres hat der Bundestag eine Änderung der Bewertung des deutschen Klimaziels beschlossen. Statt sektorspezifischer Ziele soll nun die Gesamtbilanz betrachtet werden. Kürzlich hat der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt, obwohl es nicht in das vorherige Urteil eingeflossen ist.

Unabhängig von den konkreten Details zeigt dieses Urteil, wie substanziell der Rahmen unter Merkel ist. Obwohl er aktualisiert werden kann, bleiben diese Ziele in der Zwischenzeit intakt - dank ihres Vermächtnisses.

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Quelle: www.ntv.de

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