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Welche Vorteile haben elektronische Rezepte und elektronische Patientenakten für alle?

Deutschland hinkt bei der Digitalisierung seines Gesundheitssystems hinterher. Jetzt sollten echte Durchbrüche bei nützlichen Anwendungen und einer besseren Pflege erzielt werden.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält im Bundestag eine Rede zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Foto.aussiedlerbote.de

Gesundheit - Welche Vorteile haben elektronische Rezepte und elektronische Patientenakten für alle?

Elektronische Rezepte und die digitale Dokumentation wichtiger Gesundheitsdaten werden für Millionen von Patienten zum Standard. Dies ist in einem Gesetz der Bundestags-Ampel-Union festgelegt. Ab Anfang 2024 wird die elektronische Verschreibung in der Praxis verpflichtend. Alle gesetzlich Krankenversicherten sollen bis Anfang 2025 eine elektronische Patientenakte erhalten – sofern sie nicht ablehnen.

Minister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem „Riesensprung“, mit dem Deutschland nach zahlreichen Verzögerungen bei der Digitalisierung seines Gesundheitssystems aufholt. Auch Ärzte, Krankenkassen und Patientenvertreter warnen vor den Fallstricken.

Lauterbach machte deutlich, dass es nach 20 Jahren Debatte darum gehe, aufzuholen. Bisher wurden wichtige Daten auf Servern in Kliniken und Krankenhäusern verteilt, in denen früher Patienten behandelt wurden. Wenn beispielsweise ein chronisch kranker Patient einen neuen Facharzt aufsucht, liegen bestimmte Untersuchungsergebnisse oder Röntgenbilder oft nicht vor. Oft wird eine Behandlung ohne Daten durchgeführt, was jedoch zu Fehlern und in jedem Fall zu einer „suboptimalen Behandlung“ führen kann. „So kann es nicht weitergehen.“

Der Minister sagte, die neuen Vorschriften würden den Patienten ganz konkrete Vorteile bringen. Der grüne Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte, dass künftig nicht nur alle Behandler relevante Informationen an einem Ort sehen können, sondern erstmals auch die Patienten selbst relevante Informationen sehen können. FDP-Experte Andrew Ullmann sagte, die Datensouveränität liege weiterhin beim Volk.

Die Oppositionskoalition enthielt sich der Stimme und forderte weitere digitale Maßnahmen, die AfD stimmte dagegen. Linke-Abgeordnete äußerten Datenschutzbedenken.

Elektronische Krankenakten für alle

Insbesondere gibt es einen Durchbruch bei der elektronischen Krankenakte (ePA) – als Speicher für persönliche Daten, die Sie ein Leben lang begleiten. Durch die Bündelung der Daten sollen zudem Arzneimittelwechselwirkungen und Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. Im Jahr 2021 wurde die elektronische Akte als optionale Dienstleistung eingeführt, bisher verfügen jedoch nur rund 1 % der 74 Millionen gesetzlich Versicherten über eine solche.

Mit dem angekündigten Ziel von 80 % bis 2025 geht die Regierung zu einem „Opt-out“-Prinzip über: Per Gesetz sind Krankenkassen verpflichtet, bis zum 15. Januar 2025 umfassende Informationen bereitzustellen und automatisch ein elektronisches Profil für alle zu erstellen – sofern nicht Sie widerlegen dies aktiv.

Elektronische Akten mit bestimmten Identifikationsregeln sollen über die Kassenanwendung zugänglich sein. Sie sollten selbst entscheiden können, was Ihr Arzt einstellen darf und wer worauf zugreifen kann. Zunächst sollte eine Übersicht über Medikamente bereitgestellt werden, gefolgt von Labortestergebnissen usw. Wenn Sie die Krankenversicherung wechseln, sollten Sie Ihre Daten mitnehmen können. Das Ministerium erklärte, dass Menschen ohne Smartphone ihre ePA in ausgewählten Apotheken überprüfen können. Ziel der Ombudsstelle der Krankenversicherer ist die Unterstützung von Versicherten, die ePA nicht über eine App verwalten.

Umfangreiches elektronisches Rezept

Elektronische Rezepte sind seit einiger Zeit statt über den üblichen rosa Zettel auch über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code einlösbar. Aufgrund technischer Probleme verzögerte sich der größere Start jedoch mehrmals. Jetzt gibt es eine einfachere Möglichkeit, es einzulösen: Stecken Sie einfach Ihre Versichertenkarte in ein Kartenlesegerät in der Apotheke. Ab dem 1. Januar 2024 ist für Ärzte die elektronische Ausstellung von Rezepten gesetzlich vorgeschrieben.

Diese Verpflichtung besteht effektiv ab Anfang 2022. Die derzeitige Praxis sollte sich jedoch ändern, da eine solche Anforderung in letzter Zeit nicht überall vorgeschrieben war. Dazu gehören vernetzte Geräte für die geschützte medizinische Datenautobahn. Elektronische Rezepte werden auf einem zentralen Server gespeichert, von wo aus die Apotheke die Befugnis hat, sie bei Einstecken der Kassenkarte abzurufen. Zukünftig wird die E-Rezept-Anwendung auch in die Kassenanwendung integriert.

Einfachere Datenrecherche

Auch die Forschung anhand von Gesundheitsdaten sollte Fortschritte machen. Dazu soll das Gesetz die Möglichkeit haben, Daten aus unterschiedlichen Quellen – beispielsweise aus Krebsregistern und Krankenkassen – an einem zentralen Zugangspunkt zu verknüpfen. Die Daten sollten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden.

Planen Sie für die Datenspeicherung in der elektronischen Patientenakte wiederum das Opt-out-Modell ein: Sie sollten zunächst eine Einstellung „Datenspende“ zu Forschungszwecken haben, die Sie ablehnen können. Lauterbach sei dies ein Durchbruch bei der Verbesserung der Versorgung, beispielsweise in der Krebs- und Demenzforschung.

Telemedizin- und Gesundheits-Apps

Telegesundheitsdienste wie Videosprechstunden werden ausgebaut – was auch die Ungleichheiten im ländlichen Raum verringern könnte. Hierzu sollten Regelungen abgeschafft werden, die bisher dafür sorgten, dass medizinische Einrichtungen nur begrenzte Leistungserstattungen von den Krankenkassen erhielten. Auch das Angebot an bestimmten Gesundheits-Apps für Patienten mit Rezept wird erweitert.

tatsächliche Umsetzung

Gesundheitsverbände begrüßten die Einführung elektronischer Dokumente, stellten jedoch Schwierigkeiten fest. Nach Angaben des Hausärzteverbandes funktioniert die Technologie bisher nur sehr schlecht, die Anzeige der ePA dauert oft mehrere Minuten. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt vor einer Benachteiligung schwerkranker und pflegebedürftiger Patienten, etwa bei der Berechtigung zu aktuellen papiergebundenen Medikamentenplänen.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen sagte, der Zeitplan für die Einführung Anfang 2025 sei zu eng. Die kürzere Frist ist das richtige Signal an die Industrie, so schnell wie möglich ausgereifte Produkte auf den Markt zu bringen. Um den Versicherungsnehmern genügend Zeit zu geben, fundierte Entscheidungen zu treffen, und den Krankenversicherern, sich vorzubereiten, sollte ePA erst im Juli 2025 für alle verfügbar sein.

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Quelle: www.stern.de

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