Erhaltene Einnahmen - Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaubsgeld?
Im privaten Sektor erhielten etwa die Hälfte der Beschäftigten Urlaubsgeld während des Sommers, genauso wie im Vorjahr. Diese Erkenntnis ergab eine Umfrage des Gehaltsvergleichsportals Lohnspiegel.de des Wirtschafts- und Sozialforschungsinstituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Der Prozentsatz hat sich nicht sehr verändert, da er 2023 bei 47% und jetzt bei 46% lag.
Die Beschäftigten erhalten ihre Urlaubsgelder meistens zusammen mit ihrem Juni- oder Juli-Gehalt, erklärte das WSI in Düsseldorf. Für die Analyse wurden die Aussagen von fast 68.000 Arbeitnehmern von Anfang Mai 2023 bis Ende Mai 2024 untersucht.
Gegenwärtig hat die Anwesenheit eines Kollektivvertrags einen großen Einfluss darauf, ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten. Laut WSI erhielten rund drei Viertel (74%) der Beschäftigten in Unternehmen mit Kollektivverträgen im privaten Sektor Urlaubsgeld. In Unternehmen ohne Kollektivverträge war es nur bei 36%.
WSI: Abnehmende Anzahl von Kollektivverträgen
In Deutschland hat die Anzahl von Kollektivverträgen seit den 1990er Jahren deutlich abgenommen. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben derzeit etwa die Hälfte aller Beschäftigten (49%) solche Vereinbarungen. Im privaten Sektor allein liegt die Rate bei 42%.
Die Höhe des Urlaubsgeldes hängt von den spezifischen Bestimmungen der Kollektivverträge ab. Dieses Jahr beträgt das Urlaubsgeld für Beschäftigte im landwirtschaftlichen Sektor in Mecklenburg-Vorpommern 186 Euro, im Holz- und Kunststoffverarbeitungsgewerbe 2.686 Euro, laut WSI.
Niedrige Urlaubsgelder in Landwirtschaft und Gastgewerbe
Neben der Landwirtschaft ist auch das Gastgewerbe mit vergleichsweise niedrigen Urlaubsgeldern ausgestattet. In Bayern erhalten Tarifbeschäftigte zusätzlich 240 Euro, in Sachsen 195 Euro. Allerdings zahlen einige Branchen deutlich höhere Urlaubsgelder aus, wie die Papierverarbeitungsindustrie, der Metallbereich, die Druckindustrie, der Automobilsektor, die Versicherungsbranche, der Handel, der Baugewerbe und die chemische Industrie.
Im öffentlichen Sektor gibt es kein eigenes Urlaubsgeld mehr. Seit 2005 wird es mit dem Weihnachtsgeld zu einem einheitlichen Jahresbonus im November gezahlt. Im Bankensektor und in einigen branchenspezifischen Kollektivverträgen im Energiesektor gibt es keine Tarifurlaubsgelder.