Wagenknecht-Partei von der ARD als unbedeutend für Wahldebatten eingestuft
Im ARD-Programm "Wahlarena 2024 Europa" werden verschiedene politische Führungskräfte in Diskussionen verwickelt. Die Allianz von Sahra Wagenknecht ist jedoch nicht Teil dieser Veranstaltung. Die Partei hat versucht, über dieses Thema zu klagen, was jedoch misslang. Das Gericht erklärte seine Begründung in einer recht deutlichen Weise.
Der Spitzenkandidat für die Europawahl der Neuen Sahra Wagenknecht-Allianz (BSW) muss nicht zu dem ARD-Format "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und lehnte eine Notantragsklage der BSW gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) ab.
Das Gericht erklärte, dass der WDR die Entscheidung über die Teilnehmer des Formats treffen darf. Weiterhin wurde die BSW-Beteiligung als ausreichend in anderen öffentlich-rechtlichen Wahlsendungen angesehen.
Das Format "Wahlarena 2024 Europa" findet Donnerstag statt, nur wenige Tage vor der Europawahl. Viele Parteien wurden eingeladen, darunter SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, AfD und Die Linke.
Das Konzept des Formats beinhaltet die Einladung von Parteien, die bestimmte Anzahl von Vertretern in dem aktuellen Europäischen Parlament haben und in Bezug auf vorherige Erfolge in Deutschland relevant sind.
Die BSW äußerte Unzufriedenheit über die Nichtberücksichtigung. Sie glaubten, dass ihr Anspruch auf gleiche Chancen verletzt wurde. Die Partei behauptete auch, große Chancen auf Platz fünf in Deutschland im Europäischen Parlament zu haben. Darüber hinaus sollen die FDP und Die Linke in den letzten Umfragen nicht so erfolgreich gewesen sein wie die BSW.
Diese Argumente wurden vom Gericht abgewiesen. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen auch Parteien in Wahlprogrammen vor Wahlen aufgrund ihrer Bedeutung berücksichtigen. Der WDR erfüllte dies, so das Gericht, indem er die BSW nicht zu "Wahlarena" einlud, sondern ihnen in anderen wahlbezogenen Programmen ausreichende Möglichkeiten zur Zielgruppenansprache bot.
Die Beschränkung auf Vertreter bereits im Europäischen Parlament vertretenen Parteien wurde als akzeptabel angesehen. Dies ist, weil das Ziel des Formats darin besteht, die parlamentarische Arbeit der eingeladenen Parteien zu bewerten. Weiterhin ist die Bedeutung der BSW hauptsächlich auf "überprüfbare und teilweise objektiv überprüfbare Indikatoren" aufgebaut, erklärte das Gericht.
Die BSW stellte keine wesentlichen Wahlergebnisse vor, um die Entscheidung herauszufordern. Ein Berufungsantrag kann an das Oberverwaltungsgericht Münster gerichtet werden. Die BSW-Sprecherin für die Europawahl ist der ehemalige Linke-Politiker Fabio De Masi. Die Abstimmung findet in Deutschland dieses Sonntag statt.
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