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Von Kosten bis Prämien: So wird die neue Heizkostenförderung aussehen

Im September haben Bundestag und Bundesrat das neue Heizungsgesetz verabschiedet. Doch wie genau diese Finanzierung aussehen würde, war lange unklar. Es ist fast das Ende des Jahres und es ist jetzt bestätigt. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Der neue Heizkostenzuschussplan soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Was bedeutet das?.aussiedlerbote.de
Der neue Heizkostenzuschussplan soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Was bedeutet das?.aussiedlerbote.de

Inhaltsverzeichnis

  • Was sind die Grundinhalte des Heizungsgesetzes?
  • Was hat sich geändert?
  • Wie wäre es mit der Finanzierung?
  • Was ist mit dem „Geschwindigkeitsbonus“ im Programm?
  • Wann ist die maximale Fördergrenze erreicht?
  • Wie beantrage ich eine Förderung?
  • Was hält der Verband vom neuen Gesetz?

Fragen und Antworten - Von Kosten bis Prämien: So wird die neue Heizkostenförderung aussehen

Hausbesitzer haben endlich eine klare Vorstellung davon, welche staatlichen Unterstützungen sie künftig bei der Umstellung auf ein neues klimafreundliches Heizsystem erhalten werden. Die neuen Heizkostenzuschüsse sollen wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, teilte das Bundeswirtschaftsministerium der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage mit. Der Haushaltsausschuss des Bundestags muss noch zustimmen, dies gilt aber als sicher. Nach Angaben des Ministeriums können ab Ende Februar Förderanträge bei der Landesförderbank KfW gestellt werden, auch rückwirkend für bereits begonnene Projekte.

Konkret handelt es sich um die Neuen Förderrichtlinien (BEG) zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. Dazu gehören auch andere Umbauten wie das Isolieren des Daches oder der Austausch von Fenstern.

Was sagt das Heizungsgesetz hauptsächlich?

Ampelbündnis Das nach langem Ringen beschlossene neue Gebäudeenergiegesetz hat zum Ziel, die thermische Umwandlung in Gebäuden für mehr Klimaschutz zu beschleunigen – sprich: den Abschied von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas. Das Gesetz sieht im Wesentlichen vor, dass jede neu installierte Heizungsanlage künftig zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Es soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete.

Bei bestehenden Gebäuden sollte die kommunale Wärmeplanung ein kritischer Punkt sein. Der Dienst wird ab Mitte 2026 in Großstädten eingeführt, der Rest startet Mitte 2028. Hausbesitzer sollten dann eine klare Vorstellung davon haben, ob sie an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie eine eigene dezentrale Lösung für die neue Heizungsanlage finden sollten – etwa eine Wärmepumpe.

Was hat sich geändert?

Heizalternativen werden bereits gefördert. Nun sind Reformen in Planung. Die wichtigste Neuerung: Eigennutzer können unter bestimmten Voraussetzungen einen Geschwindigkeitsbonus erhalten, auch Selbstnutzer mit geringem Einkommen können einen Einkommensbonus erhalten.

Ziel des Vorhabens sei es, den Übergang zu klimafreundlichem Heizen zu beschleunigen und gesellschaftlichen Schwierigkeiten besser Rechnung zu tragen, heißt es im Leitfaden.

Wie wäre es mit der Finanzierung?

Für den Ersatz alter fossiler Heizsysteme in Bestandsgebäuden durch neue Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien wird ein Grundzuschuss von 30 % der Investitionskosten gewährt. Dazu gehören Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Biomasseheizungen. Diese Grundfinanzierung steht privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen offen.

Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel verwenden, erhalten einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %. Wenn eine Biomasseheizung bestimmte Staubemissionsgrenzwerte einhält, kann ein Zuschlag von 2.500 € erhoben werden.

Außerdem gibt es einen Einkommensbonus von 30 % der Investitionskosten. Das Angebot gilt für Eigennutzer, deren jährliches steuerpflichtiges Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.

Darüber hinaus gibt es einen zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 % der Investitionskosten – als Anreiz für frühzeitige Nachrüstungen. Ab 2029 wird dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte gekürzt. Gemäß den Richtlinien wird dieser Bonus ab dem 1. Januar 2037 nicht mehr verfügbar sein.

Wie sieht es mit dem geplanten „Speed-Bonus“ aus?

Nach Angaben des Ministeriums erhält der Austausch von funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicher-Warmwasserbereitern sowie von Biomasse- und Gas-Warmwasserbereitern, die älter als 20 Jahre sind, einen „Geschwindigkeitsbonus“.

Nach dem Baugipfel ist eigentlich geplant, die „Schnelldividende“ in den Jahren 2024 und 2025 auf 25 % zu erhöhen und sie andererseits auf Wohnungsunternehmen und Vermieter auszuweiten. Dies ist jedoch aus Kostengründen nicht möglich. Nach einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung ein milliardenschweres Loch stopfen. Dennoch wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren Milliarden von Dollar für effiziente Gebäude bereitstellen.

Wann wird die maximale Finanzierungsgrenze erreicht?

Boni sollten zusammengefasst werden, die maximale Förderquote darf jedoch 70 % nicht überschreiten. Die maximal anrechenbaren Investitionskosten für Heizungsersatz betragen 30.000 € für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus. In diesem Fall beträgt die Höchsthöhe der staatlichen Zuschüsse 21.000 €. Die Höchstgrenze beträgt für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro pro Wohneinheit. In Mehrfamilienhäusern erhöhen sich die erstattungsfähigen Aufwendungen für die zweite bis sechste Wohneinheit um 15.000 € und für die siebte und darüber hinausgehende Wohneinheit um 8.000 €. Nach Angaben des Ministeriums gibt es für Nichtwohngebäude Obergrenzen für die förderfähigen Kosten, die sich an der Quadratmeterzahl orientieren.

Beispielsweise gibt es für den Einbau von Wärmepumpen derzeit einen Zuschuss von bis zu 40 % bei anrechenbaren Investitionskosten von bis zu 60.000 € pro Jahr – dies gilt für Heizungsersatz und andere Effizienzmaßnahmen.

Neu ist, dass die Höchstgrenze der zuwendungsfähigen Kosten für den Heizungsersatz mit Effizienzmaßnahmen verknüpft werden kann. Insgesamt beträgt der maximale jährliche anrechenbare Aufwand für ein Einfamilienhaus 90.000 Euro, sofern ein separater Sanierungsplan vorliegt. Nach Angaben des Ministeriums belaufen sich die derzeit maximal anrechenbaren Ausgaben für alle am Gebäude vorgenommenen Maßnahmen auf 60.000 Euro über ein Jahr.

Neben Investitionskostenzuschüssen vergibt die staatliche Förderbank KfW auch zinsgünstige Kredite von bis zu 120.000 Euro pro Wohnung an private Eigennutzer von Wohngebäuden, deren jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt.

Wie beantrage ich eine Förderung?

Zukünftig können Sie bei der Landesförderbank KfW einen Heizungsersatzzuschuss beantragen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle legte bei der Sanierung besonderen Wert auf die Förderung weiterer Effizienzmaßnahmen. Ergänzungskredite können über Ihre Bank beantragt werden.

Nach Veröffentlichung der Leitlinien im Bundesregister könnten ab dem 29. Dezember Ersatzheizungen bestellt werden – vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsausschusses – und Finanzierungsanträge könnten nach Angaben des Ministeriums später eingereicht werden. „Sie können also schon jetzt von den neuen Finanzierungssätzen profitieren.“ Vorausgesetzt, die Bedingungen der Förderrichtlinien werden eingehalten. Diese Übergangsregelung gilt für Projekte, die vor dem 31. August 2024 begonnen wurden.Bewerbungen müssen bis zum 30. November 2024 eingereicht werden. Technische Anträge für KfW-Wärmefonds stehen voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 für private Eigennutzer von Einfamilienhäusern zur Verfügung.

Gemäß den Übergangsregelungen müssen bei der Beantragung von Heizkostenzuschüssen und anderen Effizienzmaßnahmen Liefer- oder Leistungsverträge mit spezialisierten Unternehmen vorgelegt werden, so das Ministerium.

Was hält der Verband vom neuen Gesetz?

„Die neue BEG-Förderung wird keine Aufregung hervorrufen, aber vor allem sind wir zufrieden“, sagte Stefan Bolln, Präsident des GIH-Energieberaterverbandes. Die Förderung einzelner Maßnahmen wie dem Austausch von Heizungsanlagen wird in Zukunft gezielter erfolgen und wird dies auch tun Profitieren Sie mehr Menschen Menschen, insbesondere durch Geschwindigkeitsprämien.

Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpen, sagte, es sei unbedingt notwendig, dass die Förderregelung pünktlich zum 1. Januar 2024 in Kraft trete – um die derzeitige Unsicherheit zu beenden. Laut BEG-Förderantrag liegt die Nachfrage nach Wärmepumpen derzeit um mehr als 70 % unter dem Vorjahresniveau.

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Quelle: www.stern.de

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