- Obwohl es sich um eine rechtliche Pflicht handelt, haben nur etwa zwei Drittel von mehr als 2000 deutschen Unternehmen in letztjährem Geschäftsjahr ein Ziel für den Weibelquota in ihren Vorständen veröffentlicht. Dieses Information kommt aus einem Bericht der Bundesregierung über den Weibelquota in führenden Positionen, der vom Bundeskabinett genehmigt wurde. Der Bericht enthält eine Bewertung von 2109 Unternehmen aus dem Privatwirtschaftsbereich, dem Bundesbeamtentum und Unternehmen mit direkter Mehrheitsbeteiligung der Bundesregierung.
- Laut dem Bericht haben 62,1% dieser Unternehmen in letztjährigem Geschäftsjahr ein Ziel für den Weibelquota in ihren Vorständen veröffentlicht - trotzdem, dass sie seit 2015 dieser rechtlichen Pflicht unterworfen waren. Mehr als die Hälfte von ihnen (53%) haben sich das Ziel von null Frauen gesetzt - also das Ziel, keine Frauen in der jeweiligen Unternehmensvorstand zu haben. Das ist noch erlaubt.
- In einem Interview mit dpa erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) warum nicht alle Unternehmen die Offenlegungspflicht einhalten. Sie forderte mehr Konsistenz in der Anwendung rechtlicher Vorschriften. "Es ist klar: solche Verstöße sind strafbar. Sie tragen Strafen," erzählte Paus dpa. Die Bundesaufsichtsbehörde für Finanzen (Bafin) und das Bundesamt für Justiz sind für die Durchsetzung dieser Vorschriften zuständig. Paus forderte in Gesprächen mit beiden Institutionen, dass Verstöße gegen den Weibelquota in Zukunft sichtbarer und effektiver bestraft werden.
- Der Bericht zeigt auf, dass der Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder der genannten Unternehmen seit 2015 kontinuierlich zunahm. Allerdings stehen nur Daten für das Jahr 2021 und, in einigen Fällen, für das Jahr 2022 im Bericht zur Verfügung.
- Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus forderte in einem Interview mit dpa mehr Konsistenz bei der Durchsetzung der rechtlichen Pflicht für deutsche Unternehmen, ihre Weibelquota zu veröffentlichen, und hinteilte Strafen für Verstöße.
- Laut dem Bericht haben 62,1% der 2109 deutschen Unternehmen, einschließlich jener im Privatwirtschaftsbereich, im Bundesbeamtentum und bei Unternehmen mit Bundesregierungsminderheitsbeteiligung, ein Weibelquota-Ziel in letztjährigem Geschäftsjahr veröffentlicht.
- In einem Interview mit dpa forderte Bundesfamilienministerin Lisa Paus, dass Verstöße gegen den Weibelquota in Zukunft sichtbarer und effektiver bestraft werden, wobei die Bundesaufsichtsbehörde für Finanzen (Bafin) und das Bundesamt für Justiz für die Durchsetzung dieser Vorschriften in Deutschland zuständig sind.
- Im privaten Sektor hat der Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder seit 2015 einen bedeutenden Aufschwung erlebt und lag im Jahr 2021 bei 26%.
- Lisa Paus, die Chefin (deutsch für Chef oder Chefetage, also Leiterin einer Organisation) dieses Themas, forderte in einem Interview mit dpa, dass die Weibelquota-Vorschriften stärker durchgesetzt werden, da es wichtig ist, dass mehr Frauen in führenden Positionen und Vorständen von Unternehmen in ganz Deutschland gleiche Vertretung haben.
Ungleichgewichte in Führungspositionen - Viele Unternehmen setzen kein Ziel für Frauenquote trotz Pflicht
Im privaten Sektor stieg der Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder aller Unternehmen seit 2015 um mehr als sieben Prozentpunkte auf 26% an. Bei den 104 Unternehmen, die unter einem festgelegten Quota für die Ernennung von Vorstandsmitgliedern stehen, stieg der Anteil während derselben Periode um mehr als zehn Prozentpunkte an. Hier lag der Anteil der Frauen im Jahr 2021 bei 35,7%, was dem gesetzlichen Quota von 30% über dem liegt.