Verfassungsbeschwerde zur Rentensteuer scheitert in Karlsruhe
Die beiden Rentner glauben, dass sie nach dem Alterseinkünftegesetz, das 2005 nach einem früheren Urteil des Verfassungsgerichtshofs verabschiedet wurde, ungerecht behandelt wurden, und haben ihre Steuern 2008 bzw. 2009 festgesetzt. Es wurden Maßnahmen ergriffen. Das Gesetz sieht vor, dass auf Renten Einkommensteuer erhoben wird. Bei einer schrittweisen Erhebung verlängert sich jedoch die Übergangsfrist. Im Gegenzug sollen Rentenbeiträge steuerlich absetzbar sein.
Im konkreten Fall, der aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht liegt, entschied das Bundesfinanzgericht im Mai 2021, dass das Finanzamt nicht zu viel Geld von den beiden Rentnern eingezogen habe. Allerdings legte er erstmals genaue Regeln fest, nach denen die Behörden die Doppelbesteuerung berechnen müssen.
Daher kann es bei bisherigen Rechnungslegungsmethoden zu einer verbotenen Doppelbesteuerung kommen. Anschließend legte die Bundesregierung fest, dass Rentenbeiträge ab 2023 vollständig steuerfrei sein sollen, zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.
Der Rentner, dessen Klage abgewiesen wurde, reichte Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nun jedoch für unzulässig erklärt. Das Paar habe nicht ausdrücklich erklärt, dass seine Grundrechte verletzt worden seien, hieß es in der Erklärung.
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Quelle: www.stern.de