Bundestag - Vereinfachung für Balkonkraftwerke und Eigentümerversammlungen
Der Bundestag erleichtert den Aufbau von Balkon-Solaranlagen für Mieter und Eigentümer. Mit einem verabschiedeten Gesetz werden sogenannte Plug-and-Play-Solaranlagen in die Liste der zulässigen Bausanierungen aufgenommen, für die Mieter ein Rechtsanspruch haben. Anderenfalls konnten Pächter und Eigentümer ihre Zustimmung verweigern, ohne gültigen Grund.
Weiterhin erleichtert die gesetzliche Novelle die Durchführung regulärer Besitzerversammlungen in Wohneinheiten über Videokonferenzen. In Zukunft können Besitzer mit einer Dreiviertelmehrheit entscheiden, dass die Sitzung rein virtuell abgehalten wird. Der Einspruch einzelner Besitzer wird damit abgeschafft.
Bundesregierungsempfehlung mit Änderungen Abgelehnt CDU/CSU-Fraktion Entwurfsgesetz
In Deutschland hat der Bundestag ein Gesetz eingeführt, um Balkon-Solaranlagen einzurichten zu erleichtern. Dieses Gesetz ermöglicht Plug-and-Play-Systeme in die Liste der zulässigen Bausanierungen aufzunehmen, was Mietern einen Rechtsanspruch einräumt. Anderenfalls konnten Pächter und Eigentümer ihre Zustimmung verweigern, ohne gültigen Grund. Zusätzlich erleichtert die gesetzliche Novelle den Prozess der Besitzerversammlungen in Wohneinheiten über Videokonferenzen. Mit einer Dreiviertelmehrheitstimme können Besitzer entscheiden, dass die Sitzung rein virtuell abgehalten wird. Der Einspruch einzelner Besitzer wird damit abgeschafft. Dieser Wandel kann auch die Arbeit einer Balkon-Kraftwerksanlage beeinflussen, da die Vereinfachung von Bausanierungen mehr Solarzellenanlagen in der Stadt ermutigen könnte.
(Quelle: tagesschau.de)