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Vereinfachte Einbürgerungsentscheidungen werden im Jahr 2023 nicht mehr getroffen

Die Koalitionspartner haben große Pläne in der Einwanderungspolitik. Allerdings bringen derzeit zwei Gesetzesentwürfe zu Einbürgerung und Abschiebung die Ampel in Schwierigkeiten.

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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Einwanderer nach fünfjährigem Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft erhalten können, sofern sie ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten können. Foto.aussiedlerbote.de

Migration - Vereinfachte Einbürgerungsentscheidungen werden im Jahr 2023 nicht mehr getroffen

Das Ampel-Bündnis muss einige ursprünglich für 2023 geplante innen- und einwanderungspolitische Projekte auf nächstes Jahr verschieben.

Versuche, diese Woche eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und ein sogenanntes Rückkehrverbesserungsgesetz auf die Tagesordnung des Bundestags zu setzen, scheiterten, erfuhr die dpa aus Koalitionskreisen. Dies liegt vor allem daran, dass die Liberaldemokraten sich den von ihren beiden Koalitionspartnern geforderten Änderungen widersetzen.

Konstantin Kuhle, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, sagte, die Ministerpräsidenten hätten deutlich gemacht, dass sie mehr Kontrolle und Ordnung bei der Einwanderung wollten. Dies gilt beispielsweise für längere Abschiebehaftzeiten und gekürzte Sozialleistungen. „Die LDP darf die Erwartungen der Länder und Kommunen nicht schwächen“, betonte er.

Das sind die Anforderungen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Einwanderer nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft erlangen können, sofern sie ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten können. Sie müssen inzwischen seit mindestens acht Jahren im Land leben. Wenn Sie in Schule oder Beruf gute Leistungen erbringen, über gute Sprachkenntnisse verfügen oder ehrenamtlich tätig sind, können Sie sich nach drei Jahren einbürgern.

Wer einen deutschen Pass möchte, muss nicht mehr auf seinen alten Pass verzichten. Dies gilt bereits für EU-Bürger und einige Sonderfälle, nicht jedoch für Personen aus der Türkei.

Durch die Vereinfachung des Prozesses möchte Traffic Light auch erreichen, dass Räumungen nicht mehr oft in letzter Minute scheitern, etwa weil die betroffene Person nicht gefunden werden kann. Die maximale Dauer der Ausreisehaft wurde von derzeit 10 Tagen auf 28 Tage verlängert. Offiziellen Vertretern sollte auch Zugang zu anderen Gemeinschaftsunterkünften als denen der Abgeschobenen gewährt werden.

Der Bericht muss verbessert werden

Bei der ersten Debatte über die beiden Gesetzesvorschläge erklärten die Grünen, dass Nachbesserungen nötig seien. Sie forderten beispielsweise Ausnahmen, damit behinderte und unverschuldet arbeitslose Menschen auch dann eingebürgert werden können, wenn sie Sozialleistungen beantragen.

Die SPD wolle zudem sicherstellen, dass behinderte Menschen, pflegende Angehörige und Alleinerziehende nicht benachteiligt würden, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht sichern könnten, so ihr Fraktionspolitiker Hakan Demir. „Die Verhandlungen zur Einbürgerungsreform müssen weitergehen“, sagte der Berliner Bundestagsabgeordnete.

Küller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sagte, die Liberaldemokraten wollten „das Staatsangehörigkeitsrecht stärker an der wirtschaftlichen Integration ausrichten und die Standards zur Sicherung des Lebensunterhalts stärken“. Das macht Deutschland als Einwanderungsland attraktiv. An diesem Grundsatz wird sie festhalten.

„Die Grünen haben die Realität noch nicht begriffen, ihre Spitzenforderungen legen das ganze Land lahm“, kritisierte Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, den Ampelstreit um Einwanderung und Vereinfachung von Abschiebungen. „Die Räumungsgesetze müssen komplett zurückgenommen werden“, fordert Clara Bong (links).

Fakten und Figuren

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden in den ersten zehn Monaten dieses Jahres insgesamt 24.704 Menschen nicht abgeschoben und anschließend der Bundespolizei übergeben. Dem Bericht zufolge wurden im gleichen Zeitraum 13.512 Menschen abgeschoben. Im gesamten Jahr 2022 scheiterten 20.106 Abschiebungen aus unterschiedlichen Gründen, bevor die Bundespolizei die Betroffenen übernahm. Den Daten zufolge wurden im gleichen Zeitraum 12.945 Menschen abgeschoben.

Berichten zufolge empfahl die Grüne Partei in internen Diskussionen innerhalb der Ampel-Allianz, Ausländern in allen Fällen von Einwanderungshaft oder Inhaftierung einen Pflichtverteidiger zuzuweisen. In dieser Hinsicht dürfte der Widerstand der Liberaldemokratischen Partei, deren Berufspolitiker sich zunächst nicht zu dem Vorschlag äußern wollten, weniger stark gewesen sein.

Ob es zu dieser Änderung kommen wird, bleibt völlig ungewiss, da für die Staaten möglicherweise Anwaltskosten anfallen. Dies könnte dazu führen, dass der Gesetzesvorschlag der Zustimmung des Bundesrates bedarf und daher vom Landtag blockiert werden könnte.

Neben der Einwanderungspolitik liegen auch Ampelpläne für ein neues Bundespolizeigesetz und ein sogenanntes Snap-Freeze-Verfahren, das die Sicherheit der IP-Adressen von Tatverdächtigen gewährleisten soll, seit Monaten auf Eis. Die Kabinettsverhandlungen zu beiden Vorhaben dauern noch an, da noch keine Einigung zwischen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erzielt werden konnte.

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Quelle: www.stern.de

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