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Verbraucherberatungsgruppe warnt Meta vor KI-Unterricht.

Die Meta Group schlägt vor, Facebook-, Instagram- und Threads-Nutzern zu erlauben, ihre Inhalte mit KI-Modellen zu teilen, was bei Verbraucherschützern auf Widerstand stößt.

Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen kritisieren, wie Meta das KI-Training auf den eigenen...
Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen kritisieren, wie Meta das KI-Training auf den eigenen Plattformen handhabt. Und dass Kunden aktiv widersprechen müssen, wenn sie mit dem KI-Training auf Basis ihrer Postings nicht einverstanden sind.

Schutz von personenbezogenen Daten - Verbraucherberatungsgruppe warnt Meta vor KI-Unterricht.

Das Verbraucherzentrum von Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Meta, dem Mutterunternehmen von Facebook, eine Warnung ausgesprochen, um sie davon abzuhalten, die Inhalte ihrer Nutzer ohne angemessene Einwilligung für die Ausbildung ihrer künstlichen Intelligenz (KI)-Modelle zu verwenden. Die europäische Tochtergesellschaft von Meta Platforms Ireland Ltd. wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Letztens hat Meta Massenmails an Facebook-, Instagram- und Threads-Nutzer verschickt, um ihnen über Änderungen ihrer Datenschutzrichtlinie zu informieren. Das Mail lautet: "Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinie, weil wir die KI bei Meta ausbauen." Es informiert auch über die Möglichkeit des Widerspruchs.

Die Verbrauchervertreter in Nordrhein-Westfalen sind besorgt, dass Meta-Kunden aktiv widersprechen müssen, wenn sie ihre Beiträge für die KI-Ausbildung nicht verwenden wollen. Sie bezeichnen den Prozess als "kompliziert und nicht benutzerfreundlich".

Sie kritisieren auch Facebook dafür, inzwischen standardmäßig die Privatfotos der Nutzer zu analysieren. Nun erhalten Facebook-App-Nutzer Vorschläge, welche Fotos oder Videos sie auf der Plattform teilen können. Das Verbraucherzentrum NRW glaubt, dass beide Änderungen die Datenschutzrechte der Nutzer verletzen.

Meta behauptet, ihre Maßnahmen seien mit der europäischen Allgemeinen Datenschutz-Verordnung (GDPR) vereinbar. Allerdings sagt das Unternehmen in einem Mail an Nutzer auch: "Um Ihnen diese Nutzungserfahrungen anbieten zu können, werden wir in Zukunft, um Ihre Informationen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der KI bei Meta zu nutzen, auf die rechtliche Grundlage des berechtigten Interesses verweisen."

Die Verbrauchervertreter stimmen nicht mit Metas Interpretation des Datenschutzrechts überein. Laut Wolfgang Schuldzinski, dem Geschäftsführer des Verbraucherzentrums NRW, sollte die Verwendung personenbezogener Daten für KI-Ausbildung ohne Einwilligung der Nutzer nicht zulässig sein. "Weil die verwendeten Daten sehr empfindlich sein können". Nutzer könnten möglicherweise nicht vorhergesehen haben, dass die Informationen, die sie posteten, in Zukunft für KI-Ausbildung verwendet werden würden.

Meta hat bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, nachdem das Verbraucherzentrum NRW gewarnt hat. Wenn das Unternehmen diesen Termin nicht einhält, können die Verbrauchervertreter eine Klage einreichen.

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