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Tödlicher Streit in WG: Urteil

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Mannes in einer Wohngemeinschaft in Oberfranken ist ein 25-jähriger Angeklagter des Mordes für schuldig befunden worden. Das Landgericht Bayreuth verurteilte ihn am Montag zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren, außerdem ordnete er eine alkoholfreie...

Der Angeklagte (M) betritt den Verhandlungssaal des Landgerichts Bayreuth. Foto.aussiedlerbote.de
Der Angeklagte (M) betritt den Verhandlungssaal des Landgerichts Bayreuth. Foto.aussiedlerbote.de

Landgericht Bayreuth - Tödlicher Streit in WG: Urteil

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Mannes in einer Wohngemeinschaft in Oberfranken ist ein 25-jähriger Angeklagter des Mordes für schuldig befunden worden.Bayreuth Die Kammer des Landgerichts verurteilte ihn am Montag zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren; außerdem wurde ihm die Bereitstellung einer Unterkunft zur Alkoholbehandlung auferlegt. Angeklagt wurde auch eine Frau, die ebenfalls in der WG wohnte. Der 41-Jährige sei wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden, sagte ein Gerichtssprecher.

Im vergangenen Februar entdeckte ein Spaziergänger im Wald eine zerschlagene Leiche. Das 48-jährige Opfer starb nach einem Streit mit seinem Mitbewohner. Er lebte mit drei weiteren Personen in einem Haus in Meleus (Kreis Kulmbach). Das Gericht stellte fest, dass der verurteilte 25-Jährige das Opfer geschlagen hatte, bevor er es in den Wald brachte. Der Mann starb an seinen Verletzungen. In der Nacht des Vorfalls soll es um Geld und eine verstopfte Toilette gegangen sein.

Als der Prozess im November begann, war der Eindruck vom Leben in der Wohngemeinschaft besonders schockierend – Alkohol und Gewalt waren an der Tagesordnung.

Auch ein weiterer Mitbewohner spielte in dem Fall eine Rolle. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor bekannt gegeben, dass sie die Ermittlungen gegen ihn vorübergehend eingestellt habe, da er nicht auf unbestimmte Zeit vernommen oder vor Gericht gestellt werden könne. In der Urteilsbegründung hieß es, der Mitbewohner habe die beiden inzwischen verurteilten Männer gebeten, das schwer verletzte Opfer aus dem Haus zu holen. Dieses Urteil ist nicht endgültig.

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Quelle: www.stern.de

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