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Tödlicher Messerangriff auf eine Shisha-Bar: Überarbeitete Fassung

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg im Fall des Totschlags in der Shisha-Bar Berufung eingelegt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Freitag, dass sich nun das Bundesgericht Karlsruhe mit dem Fall befassen werde. Eine Entscheidung werde „mindestens zwei...

Die Dokumente liegen vor dem Bezirksgerichtsverfahren auf dem Tisch. Foto.aussiedlerbote.de
Die Dokumente liegen vor dem Bezirksgerichtsverfahren auf dem Tisch. Foto.aussiedlerbote.de

Hamburger Landgericht - Tödlicher Messerangriff auf eine Shisha-Bar: Überarbeitete Fassung

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg im Fall des Totschlags in einer Shisha-Bar Berufung eingelegt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Freitag, dass sich nun das Bundesgericht Karlsruhe mit dem Fall befassen werde. Eine Entscheidung werde „mindestens zwei Monate, wenn nicht länger“ dauern.

Ein 49-jähriger Mann in dem Fall wurde vor einer Woche zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die Kammer hielt es für erwiesen, dass der Mann nach einem Streit in der Shisha-Bar am Morgen des 26. März 2023 in das Gebäude zurückkehrte, sich mindestens ein Messer aus dem Tresenbereich schnappte und viermal auf seinen Kontrahenten einstach. Trotz Reanimation verstarb der 35-Jährige kurze Zeit später im Krankenhaus. Der montenegrinische Staatsbürger stellte sich zwei Tage nach dem Vorfall im Raum Hammerbrook der Polizei.

Die Vorsitzende Richterin Nora Karsten, die das Urteil verteidigte, sagte, die Kammer habe die Strafe herabgesetzt, weil die Fähigkeit des Angeklagten, das Verbrechen zu kontrollieren, durch den Alkohol- und Kokainkonsum erheblich eingeschränkt sei. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine 13-jährige Haftstrafe beantragt.

Nach der Verlesung des Urteils kam es im Auditorium zu einem Aufstand, bei dem die Familie des Opfers und andere anwesend waren, um dem Prozess beizuwohnen. Mehrere Personen klopften an die Fenster des Konferenzraums, beleidigten und bedrohten den Angeklagten. Auch aus dem Publikum kam es zu Beleidigungen. Die Sitzung musste unterbrochen werden.

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Quelle: www.stern.de

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