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Tödliche Schießerei im Mercedes-Werk: Urteil

Schon vor der Urteilsverkündung im Prozess um die tödliche Schießerei im Stuttgarter Mercedes-Werk war unklar, warum zwei Mitarbeiter sterben mussten. Der Angeklagte sagte, es handele sich um Mobbing. Aber es gibt auch Fragen.

Ein Polizeikrankenwagen steht vor einem Mercedes-Benz-Werk. Foto.aussiedlerbote.de
Ein Polizeikrankenwagen steht vor einem Mercedes-Benz-Werk. Foto.aussiedlerbote.de

Landgericht - Tödliche Schießerei im Mercedes-Werk: Urteil

Nach der tödlichen Schießerei auf zwei Menschen im Mercedes-Werk Sindelfingen bei Stuttgart hofft das Amtsgericht am Donnerstag (14.00 Uhr) auf die Verkündung des Urteils gegen den Tatverdächtigen. Der damals 53-jährige Angeklagte soll im Mai während der Morgenschicht in einer Produktionshalle zwei türkische Landsleute erschossen haben. Auch nach der Beweisaufnahme ist immer noch nicht ganz klar, warum die beiden Männer sterben mussten. Der mutmaßliche Täter und das Opfer waren bei demselben Logistikunternehmen in der Fabrik beschäftigt. Der Vorwurf lautete heimtückischer Mord.

Der Angeklagte sagte in einer Erklärung zu Beginn des Prozesses, er fühle sich gemobbt und gedemütigt. Als Angestellter einer Reederei rechnete er zudem damit, dass ihm eine Entlassung drohte. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der Schwere des Verbrechens. Eine Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren ist rechtlich möglich, aber praktisch unmöglich. Die Verteidigung behauptete, es handele sich um eine spontane Tat in einem anormalen psychischen Zustand und verspreche keine konkrete Strafe.

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Quelle: www.stern.de

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