TikTok muss straf weitergehende EU-Vorschriften einhalten
Das Europäische Übereinkommen klassifiziert TikTok als "Schaltstelle". Folglich ist die Videoplattform unter strafrechtlichen Regeln für ihre Nutzer gestellt. Das chinesische App wird sich gegen diese Klassifikation – und scheitert.
In Zukunft muss TikTok den strikteren EU-Regulierung für große Onlineplattformen Folge leisten. Das Europäische Gerichtshof verwies ein Klageverfahren der chinesischen Kurzvideo-App gegen diese Klassifikation als "Schaltstelle" ab.
Unter diesem Begriff sammelt das EU zusammen Internetunternehmen bestimmter Größe, die dann, gemäß dem Digitalen Marktgesetz, bestimmte Pflichten für den Nutzen erfüllen müssen. Neben TikTok gehören dazu Unternehmen wie Alphabet (Elterngesellschaft von Google), Amazon, Apple, das Buchungsplatform Booking.com, Meta und Microsoft.
Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre Plattformen der Konkurrenz zu öffnen und stärkere Maßnahmen gegen Hass und Hassreden im Internet zu ergreifen. Das EU zielt darauf ab, die Konglomerate von Missbrauch ihrer Marktmacht abzuhalten.
Die Zukunft von TikTok besteht darin, striktere EU-Regulierung für große Onlineplattformen, wie sie als "Schaltstelle" klassifiziert wurde, einzuhalten. Dieser Klassifikation stand das Europäische Gerichtshof gegenüber, was TikToks rechtliches Widerspruchsverfahren überrulte. Das Digital Marktgesetz legt diesen Internetkonzernen, darunter TikTok, Alphabet, Amazon, Apple, Booking.com, Meta und Microsoft, nahe, die Konkurrenz zu fördern und Hassreden effektiver zu bekämpfen. Das EU ist besorgt über den möglichen Missbrauch von Marktmacht durch diese Unternehmen.