- In ihrem geplanten Roman der Tierschutzgesetze sieht Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari bedeutende Verbesserungen notwendig. Die vorgeschlagenen Regelungen reichen nicht aus, merkte sie während ihrer ersten-Jahresbilanz am Dienstag aus.
Landwirtschaft - Tierschutzbeauftragter fordert Verbesserungen an den Anlage
Genau daran stößt Kari an den geplanten Ausnahmen zur Kettenführmisverbot auf Viehhalften an. "Ich bin für eine völlige Verbot," betont der Tierschutzbeauftragte. Das Entwurfsgesetz, das der Kabinetts zwei Monate zuvor genehmigt wurde, erlaubt im Prinzip Rindern, Ziegen und Eseln die Kettenführmis, aber es gibt auch eine Ausnahme für kleinere Betriebe und die verbreitete Kettenführmis-Praxis von Rindern im Süden Deutschlands.
Mehr Schutz für Schweinemastschweine?
Das Entwurfsgesetz wird erwartet, im ersten Lesen im Bundestag im September besprochen zu werden. Kari hofft auf Änderungen in der parlamentarischen Verfahren - auch im Zusammenhang mit der Regelung zur Schwanzabtrennung. Die vorgesehene Verbotssperre für Lambs würde sie auf Schweine nach einer Übergangsperiode erweitern. Ausnahmen sind noch geplant in diesem Bereich.
Weiterhin wünscht sich Kari Verbesserungen bei der Videoverwahrung in Schlachthöfen. Ihrer Meinung nach wäre es "vernünftig und angemessen", kleinere Unternehmen, nicht nur große Schlachthöfe, in diese Angelegenheit einzubeziehen.
Kari ist die erste Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung. Sie trat im Juni des vorigen Jahres in Dienst. Ihr Eindruck ist, dass es noch "enormes Potential für Verbesserungen in fast allen Bereichen" gebe.
- Kari äußerte Bedenken hinsichtlich der unzureichenden Schutzmaßnahmen für Rinder, Ziegen und Esel unter dem vorgeschlagenen Tierschutzgesetz und forderte eine vollständige Verbot der Kettenführmis.
- Das Bundesparlament, oder Bundestag, wird das Tierschutzgesetz-Entwurfsgesetz im September besprechen, bietet somit eine Möglichkeit für Änderungen, insbesondere eine Verstärkung der Regelung gegen Tail Docking in Schweinen.
- Die parlamentarische Verfahrensregeln sollen die vorgesehene Verbotssperre für Tail Docking von Lambs auf Schweine nach einer Übergangsperiode erweitern, wie es Kari vorsieht.
- Kari fordert Verbesserungen bei der Videoverwahrung in Schlachthöfen und schlägt vor, kleinere Unternehmen, nicht nur große Betriebe, in diesen Bereich einzubeziehen, was zum Tierschutz in der deutschen Landwirtschaft beiträgt.