Süßwarenhersteller muss Millionenstrafen zahlen
Dieser Prozess dauerte für drei Süßwarenhersteller lange. Der Prozess endet nun mit einer Einigung. Bahlsen, Griesson de Beukelaer und CFP Brands müssen Geldstrafen zahlen. Die Gebühren für Preisabsprachen wurden abgeschafft.
Der lange Rechtsstreit um ein Kartell von Süßwarenherstellern geht zu Ende. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verkündete sein Urteil, dass die Firma Bachson, bekannt für ihre „Leibniz-Butterkekse“, rund 3,56 Millionen Euro für den kartellrechtswidrigen Informationsaustausch zahlen muss. Für das Unternehmen Griesson de Beukelaer, zu dem Marken wie „Prinzen Rolle“ gehören, sind es 2,25 Millionen Euro; für CFP Brands, zu dem Marken wie „Ricola“ gehören, sind es 450.000 Euro.
Höhere Bußgelder waren geplant, doch vor der Urteilsverkündung einigten sich die Unternehmen mit dem Gericht. Die Anklage war begrenzt und der Richter beurteilte das damalige Verhalten des Unternehmens milder. In seinem Urteil stellte das Gericht außerdem fest, dass der Lebensmitteleinzelhandel über eine erhebliche Marktmacht gegenüber den Herstellern verfügt.
Zwischen 2006 und 2008 tauschten sich Unternehmen im Rahmen einer Branchenarbeitsgruppe über den Stand der Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel aus. Da es so lange her ist, entschied das Gericht, keine vollständigen Beweise zu sammeln.
Bahlsen zögert zu kommunizieren
Im Jahr 2013 verhängte das Bundeskartellamt gegen insgesamt 11 Süßwarenhersteller Geldbußen aus verschiedenen Gründen. Einige Unternehmen erhoben damals Einspruch, und die Streitigkeiten gingen seitdem mehrfach vor Gericht. Gegen die letzten drei betroffenen Unternehmen sind inzwischen Urteile ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der vorherigen Vereinbarung zwischen den Parteien ist ein rechtlicher Schritt jedoch unwahrscheinlich.
Als das Verfahren Mitte November begann, hatten Griesson de Beukelaer und CFP Brands eine Einigung erzielt, zu der Bahlsen zunächst nicht gelangt war. Der Vorsitzende Richter Ulrich Egger kündigte daraufhin an, dass das Balsen-Verfahren abgetrennt und in einer gesonderten Hauptverhandlung fortgeführt werden könne. Später fanden jedoch weitere Gespräche mit Balson statt, und schließlich wurde eine Einigung erzielt. Nach vier Tagen Hauptverhandlung ist das Verfahren nun abgeschlossen und liegt damit deutlich vor dem Zeitplan.
Ein Bahlsen-Sprecher betonte, die Preisabsprachen seien fallengelassen worden. „Grund für das Bußgeld ist nun der Informationsaustausch innerhalb der Süßwarenbranche, der vor allem dazu dient, weitgehend unzumutbare Sonderanforderungen im Lebensmitteleinzelhandel zu verhindern.“
„Die beste Lösung für alle Beteiligten“
Ein Sprecher von CFP Brands wies darauf hin, dass sie nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2017 sogar 5 Millionen Euro zahlen müssten. Nach einer erfolgreichen Berufung beim Bundesgericht wurde die Angelegenheit schließlich erneut vor das Oberbezirksgericht gebracht, wobei das Unternehmen nun weniger als ein Zehntel des ursprünglichen Betrags zahlen musste. Sie einigten sich darauf, das Verfahren einzustellen, „um einen übermäßig langwierigen Prozess zu beenden, der in unangemessen langwieriger Weise geführt wurde“. Gleason de Bocklar lehnte eine Stellungnahme ab.
Branchenexperten äußerten sich positiv über das Ende des Rechtsstreits. „Das ist die beste Lösung für alle Beteiligten“, sagte der Düsseldorfer Kartellrechtler Johann Brück und wies darauf hin, dass zwischen den angeblichen Handlungen der Unternehmen ein langer Zeitraum liege. „Wer hätte schon Erinnerungen, die vor nicht allzu langer Zeit aufgezeichnet wurden? Der ganze Prozess würde zu einer völligen Farce werden.“
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Quelle: www.ntv.de