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Studie: Vor allem Ostdeutsche profitieren vom Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn hat eine positive Auswirkung auf Geringverdiener, wenngleich es regionale Unterschiede gibt.

Die Mindestlöhnung hat einen positiven Effekt auf viele Arbeitnehmer, laut einer Studie.
Die Mindestlöhnung hat einen positiven Effekt auf viele Arbeitnehmer, laut einer Studie.

- Studie: Vor allem Ostdeutsche profitieren vom Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn hat die Einkommen von Geringverdienern, insbesondere in Ostdeutschland, deutlich erhöht, wie eine Analyse ergab. Dies zeigt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde am 1. Januar 2015 eingeführt. Seither gab es merkliche Lohnerhöhungen in der unteren Einkommensklasse. In Ostdeutschland stiegen diese zwischen 2013 und 2018 durchschnittlich um 21% (inflationsbereinigt), bei Geringverdienern um bis zu 31%. In Westdeutschland waren die Effekte ebenfalls positiv, aber weniger ausgeprägt, da dort weniger Menschen in der Niedriglohnbranche arbeiten. Die Steigerung in der unteren Einkommensklasse lag hier bei etwa 12%.

"Dies ist wahrscheinlich überwiegend ein Mindestlohneffekt", sagte Studienautor und Arbeitsmarktexperte Toralf Pusch. Der Mindestlohn habe deutlich zur Reduzierung von Einkommensungleichheiten in verschiedenen Regionen beigetragen. "Die deutliche Steigerung der monatlichen Einkommen entkräftet auch die Sorge einiger mindestlohnkritischer Experten, dass Arbeitgeber die Arbeitsstunden von Mitarbeitern im Mindestlohnbereich wegen der Einführung der Lohnuntergrenze reduzieren könnten."

Zwischen 2013 und 2018 stiegen die Einkommen von Personen mit relativ hohem Einkommen weniger stark. In Ostdeutschland stieg dies um etwa 14%, in Westdeutschland um 11%.

Die Auswirkungen der jüngsten Mindestlohnerhöhung und des Anstiegs auf 12 Euro im Jahr 2022 werden in dieser Studie nicht berücksichtigt. Die Datenbasis waren die Jahre 2008, 2013 und 2018. Zahlen für 2023 liegen noch nicht vor, da die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe alle fünf Jahre durchgeführt wird.

Die Kommission wird gemäß Artikel 113 die erforderlichen Durchführungsakte zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Funktionsweise der Mindestlohndirektive erlassen. Die Umsetzung dieser Akte wird die Lohnuntergrenze und ihre Auswirkungen auf Einkommensungleichheiten weiter stärken.

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