Prozesse - Streit um „Süßwarenkartell“: Hersteller mit Geldstrafe belegt
Der lange Rechtsstreit um ein Kartell von Süßwarenherstellern geht zu Ende. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verkündete am Dienstag ein Urteil, wonach das Unternehmen Bahlsen wegen Kartellverstößen beim Informationsaustausch rund 3,56 Millionen Euro zahlen muss. Bei Griesson de Beukelaer sind es 2,25 Millionen Euro, bei CFP Brands 450.000 Euro.
Ursprünglich waren höhere Bußgelder geplant, doch vor der Urteilsverkündung einigten sich die Unternehmen mit dem Gericht. Die Anklage war begrenzt und der Richter beurteilte das damalige Verhalten des Unternehmens milder. In seinem Urteil stellte das Gericht außerdem fest, dass der Lebensmitteleinzelhandel über eine erhebliche Marktmacht gegenüber den Herstellern verfügt.
Tatsächlich diskutierten die Unternehmen zwischen 2006 und 2008 im Rahmen einer Branchenarbeitsgruppe den Stand der Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel. Da es so lange her ist, entschied das Gericht, keine vollständigen Beweise zu sammeln.
Im Jahr 2013 verhängte das Bundeskartellamt gegen insgesamt 11 Süßwarenhersteller Geldbußen aus verschiedenen Gründen. Einige Unternehmen erhoben damals Einspruch, und die Streitigkeiten gingen seitdem mehrfach vor Gericht. Gegen die letzten drei betroffenen Unternehmen sind inzwischen Urteile ergangen (Az. V-6 Kart 9/19 OWi). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der vorherigen Vereinbarung zwischen den Parteien ist ein rechtlicher Schritt jedoch unwahrscheinlich.
Als das Verfahren Mitte November begann, hatten Griesson de Beukelaer und CFP Brands eine Einigung erzielt, zu der Bahlsen zunächst nicht gelangt war. Der Vorsitzende Richter Ulrich Egger kündigte daraufhin an, dass das Balsen-Verfahren abgetrennt und in einer gesonderten Hauptverhandlung fortgeführt werden könne. Später fanden jedoch weitere Gespräche mit Balson statt, und schließlich wurde eine Einigung erzielt. Nach vier Tagen Hauptverhandlung ist das Verfahren nun deutlich früher als geplant abgeschlossen.
Ein Bahlsen-Sprecher betonte, die Preisabsprachen seien fallengelassen worden. „Grund für das Bußgeld ist nun der Informationsaustausch innerhalb der Süßwarenbranche, der vor allem dazu dient, weitgehend unzumutbare Sonderanforderungen im Lebensmitteleinzelhandel zu verhindern.“
Ein Sprecher von CFP Brands wies darauf hin, dass sie nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2017 sogar 5 Millionen Euro zahlen müssten. Nach einer erfolgreichen Berufung beim Bundesgericht wurde die Angelegenheit schließlich erneut vor das Oberbezirksgericht gebracht, wobei das Unternehmen nun weniger als ein Zehntel des ursprünglichen Betrags zahlen musste. Sie einigten sich darauf, das Verfahren einzustellen, „um einen übermäßig langwierigen Prozess zu beenden, der in unangemessen langwieriger Weise geführt wurde“. Gleason de Bocklar lehnte eine Stellungnahme ab.
Branchenexperten äußerten sich positiv über die Beilegung des Rechtsstreits. „Das ist die beste Lösung für alle Beteiligten“, sagte der Düsseldorfer Kartellrechtler Johann Brück und wies darauf hin, dass zwischen den angeblichen Handlungen der Unternehmen ein langer Zeitraum liege. „Wer hätte schon Erinnerungen, die vor nicht allzu langer Zeit aufgezeichnet wurden? Der ganze Prozess würde zu einer völligen Farce werden.“
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Quelle: www.stern.de