Menschenrechtsgericht - Streiks von Beamten und Lehrern zu verbieten ist legal
Das Streikverbot deutscher Beamter Lehrer ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) rechtmäßig. Der Straßburger Richter sagte, die Bundesrepublik habe das Recht auf Vereinigungsfreiheit nicht verletzt.
Ein pauschales Verbot für alle Beamten wirft Menschenrechtsbedenken auf, doch Beamte und Gewerkschaften haben immer noch reichlich Gelegenheit, ihre beruflichen Interessen effektiv zu vertreten. Bußgelder liegen daher im Ermessen der Landesregierung.
Drei Lehrer und einer aus Deutschland reichten Klage ein. Sie streikten 2009 und 2010, um bessere Arbeitsbedingungen zu fordern. Da Sie aber Beamter sind, können Sie nicht aufhören zu arbeiten. Daher wurden Disziplinarmaßnahmen gegen sie eingeleitet.
"Geben und Nehmen"
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren Mitte 2022 rund 665.000 Beamte an deutschen Schulen beschäftigt. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern dürfen sie nicht streiken, da der öffentliche Dienst in Deutschland auf dem Prinzip „Geben und Nehmen“ basiert. Staatsbedienstete haben eine Loyalitätspflicht gegenüber dem Land, um sicherzustellen, dass das Land auch in Krisenzeiten weiter funktioniert. Im Gegenzug hat der Staat die Pflicht, sich um die Beamten zu kümmern. Beamte sind auf Lebenszeit angestellt und müssen eine angemessene Vergütung erhalten. Die Gewerkschaft ist jedoch davon überzeugt, dass eine faire Aushandlung der Arbeitsbedingungen durch Tarifverhandlungen ein Menschenrecht ist.
Bevor der Fall in Straßburg abgeschlossen wurde, beschäftigte er deutsche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Damit wird das Streikverbot für Beamte aus dem Jahr 2018 bestätigt. Damals hieß es, dass es sich bei den Beamtenbeziehungen um ein System der Gegenseitigkeit handele, das auf Rechten und Pflichten beruhe und kein „Rosinenpicken“ zulasse.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist dem weitgehend gefolgt. Deutsche Beamte können Gewerkschaften gründen und ihnen beitreten, und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben das gesetzliche Recht, sich an der Ausarbeitung von Dienstordnungen zu beteiligen. Trotz des Streikverbots können beamtete Lehrkräfte daher weiterhin an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mitwirken. Darüber hinaus waren die gegen den Kläger verhängten Disziplinarmaßnahmen nicht schwerwiegend und hatten einen klaren Zweck: den Schutz des Rechts auf Bildung.
Zudem müssten Lehrer keine Beamten sein, sondern könnten Angestellte sein, die streiken dürften, sagte der Richter. Das Bundesinnenministerium begrüßte das Urteil.
Reaktion auf das Urteil
Die GEW Education Alliance, die Lehrer in der Klage unterstützte, sagte, es sei eine „enttäuschende Entscheidung“. Dennoch zeigt das Urteil Möglichkeiten auf, das deutsche Beamtenrecht weiterzuentwickeln. Diese müssen nun im Detail untersucht und bewertet werden. „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte lädt Bund und Länder ein, gemeinsam mit den Beamtengewerkschaften über die demokratische Weiterentwicklung des Beamtenrechts in Deutschland zu diskutieren“, sagte GEW-Präsidentin Maike Finnern.
Der Beamtenbund dbb begrüßte das Urteil jedoch: Die GEW widersetzte sich der klaren Einschätzung des Bundesgerichtshofs aus rein doktrinären Gründen und wolle einen Verfassungskonflikt auf europäischer Ebene provozieren.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seinen Sitz in Straßburg, Frankreich, ist Teil des Europarats und unabhängig von der EU. Der Europarat und der Europäische Gerichtshof setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedsstaaten ein. Die Urteile des Gerichts sind für die Staaten bindend.
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Quelle: www.stern.de