Lernen - So viele Frauen in deutscher Konzern-Vorstandstämmen bestehen wie nie zuvor.
Jede fünfte Aufsichtsratsvorlage in den 180 größten börsennotierten Unternehmen hat weibliche Mitglieder. Das Anteil von Frauen in Vorstandsstellen ist auf 19,3 (2023: 18,3) Prozent angewachsen und hat einen Rekordstand erreicht, berichtete das Engagement "Frauen in Aufsichtsräten" (FidAR) montags in Berlin.
Noch deutlich wenige Frauen als Männer
In den Aufsichtsräten von Unternehmen in der DAX, MDax, SDax und anderen paritätmitbestimmten Unternehmen liegt der Anteil von Frauen jetzt bei 37,3 (35,3) Prozent. "Die meisten Unternehmen sind noch weit entfernt, die Parität in ihren Ausschüssen zu erreichen", heißt es im Bericht.
Seit 2022 muss eine Frau Mitglied des Aufsichtsrats in Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern sein. Laut FidAR gilt das für 65 der untersuchten Unternehmen. Drei von ihnen – Südzucker, das Versicherungs- und Baugenossenschaftskonsortium Wüstenrot & Württembergische (W&W), und der Druckmaschinenhersteller Koenig & Bauer – hatten noch kein weibliches Mitglied im Vorstand. Das gilt für mehr als ein Drittel der 180 Unternehmen.
Für 104 der 180 Unternehmen ist ein Quote von mindestens 30 Prozent Frauen in ihren Aufsichtsräten vorgeschrieben. Der Durchschnitt liegt bei 38,5 Prozent für diese Unternehmen, während es für die anderen 76 Unternehmen nur 33,5 Prozent ist. "Die Wirkung der Führungspositionsgesetze funktioniert", sagte Bundesministerin für Frauen Lisa Paus.
Die Initiative "Frauen in Aufsichtsräten" (FidAR) betonte, dass obwohl seit 2022 für größere Unternehmen eine Frau im Aufsichtsrat vorgeschrieben ist, Unternehmen wie Südzucker, Wüstenrot & Württembergische (W&W), und Koenig & Bauer, alle Teil der DAX-Unternehmen, diesen Anforderungen noch nicht genügen, ein deutliches Hindernis für das Erreichen der Geschlechtergleichheit darstellen. Die Frauenquote-Vorschrift, mit einem Mindestanteil von 30%, hat die Vertretung von Frauen in den 104 DAX-Unternehmen deutlich verbessert, mit einem Durchschnitt von 38,5 Prozent, was die Wirksamkeit dieser Gesetzgebung in Berlin unterstreicht.