Tipps vom Immobilien-Experten - So verkaufen Sie Ihr Haus ohne einen teuren Makler
Provisionsfreier Verkauf: Solche Anzeigen sind auf Immobilienportalen meist in der Minderheit, da viele Verkäufer für diese lästige Aufgabe lieber einen Makler beauftragen. Wenn Sie sich aber sicher fühlen, können Sie Ihre Immobilie auch ohne professionelle Hilfe anbieten. Für Verkäufer und Käufer bedeutet das eine Kostenersparnis: Die Provision (also die Kosten des Maklers) kann je nach Standort bis zu sieben Prozent des Kaufpreises betragen.
Das könne im Prinzip jeder selbst machen, sagt Julia Wagner, Leiterin der Abteilung Zivilrecht beim Deutschen Hauseigentümerverband Haus & Grund. Ein Hausverkauf ist nicht kompliziert, aber: „Es ist zeitaufwändig, und das kann man nicht einfach nebenberuflich machen“, sagt Wagner. Am einfachsten ist es, Anzeigen auf dem Portal zu schalten. Von da an kostet der Verkauf in Eigenregie Zeit und Mühe. Es ist sinnvoll, in der Nähe des Grundstücks zu wohnen. Denn diese Arbeit ist aus der Distanz nur schwer zu bewältigen.
"Du kannst nicht lügen"
Wenn Sie Ihre Immobilie ohne die Dienste eines Maklers verkaufen möchten, müssen Sie dies selbst tun, oder es wird von einem Fachmann oder zumindest einem Fachmann durchgeführt. Der erste Schritt besteht darin, Informationen über das Haus oder die Wohnung einzuholen. Zum Beispiel Auszüge aus Grundbüchern, Grundstückskarten und Energieausweisen. Liegt ein Grundriss nicht vor oder ist er alt, sollte ein neuer erstellt werden. Hilfreich sind auch Nachweise über Reparaturen (z. B. Rechnungen). Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, fügen Sie auch eine Teilungserklärung und ein Protokoll der Eigentümerversammlung bei. Potenzielle Käufer können diese Dokumente einsehen, um mehr über die Immobilie zu erfahren. Mängel an einer Immobilie können nicht ignoriert werden. „Wenn man zum Beispiel von feuchten Wänden oder Asbestbelastung weiß, muss man es den Interessierten sagen. Lügen darf man nicht“, sagte Wagner. Andernfalls entstehen Haftungsrisiken. Im Streitfall kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Kauf zurücktreten.
Auch die von Ihnen gesammelten Unterlagen sind wichtig für die Ermittlung des richtigen Preises. Für viele Menschen ist das nicht einfach, da mit Häusern und Wohnungen oft viele Erinnerungen verbunden sind. Eine schlechte Lage oder veraltete Möbel kann man schnell übersehen. Aber hier ist Objektivität gefragt. Um den richtigen Preis zu ermitteln, ist es notwendig, einschlägige Immobilienportale oder Anzeigen von Immobilienmaklern und Banken zu prüfen und nach vergleichbaren Preisen zu suchen. Bei der Beurteilung hilft auch ein Immobilienpreisindex für die Region. Wenn Sie sich bei der Schätzung des Kaufpreises nicht sicher sind, können Sie einen Gutachter beauftragen, den Wert der Immobilie zu ermitteln. Das sei sinnvoll, meint Wagner, denn: „Schließlich ist es wichtig, mit einem realistischen Preis in den Markt zu gehen. Sonst sinken die Chancen, die Immobilie zu verkaufen, schnell.“ Dauert es zu lange, bis eine Immobilie auf den Markt kommt, stoßen potenzielle Käufer darauf wird sich Gedanken darüber machen, ob es mit der Immobilie ein Problem geben wird.
Das Portal ist die Mühe wert
Nachdem Sie alle Informationen gesammelt haben, müssen Sie sich noch über die Immobilie informieren. Eckdaten wie Größe, Zustand, Ausstattung und Anzahl der Zimmer sind enthalten. und Informationen über Standort und Mängel. Eine bloße Auflistung aller Informationen reicht nicht aus. Gute Fotos können eine Immobilie attraktiver machen und ihre Verkaufschancen erhöhen.
Steht die Immobilie auf einem Portal oder in einer Anzeige zum Verkauf, muss eine Besichtigung organisiert werden. Auch hier lohnt es sich, sich etwas Mühe zu geben. Um sicherzustellen, dass der erste Eindruck stimmt, sollten Verkäufer die Immobilie vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins in gutem Zustand hinterlassen, sie organisieren, reinigen und gegebenenfalls kleinere Schönheitsreparaturen durchführen. Eine weitere Herausforderung: Sobald eine Immobilie ausgeschrieben ist, müssen Fragen beantwortet und Termine vereinbart werden. „Viele Eigentümer berichten, dass sie mit Anfragen regelrecht überschwemmt werden und kaum wissen, wie sie entscheiden sollen, wen sie zu Besichtigungen einladen sollen“, berichtet Wagner. Daher sollten sich Verkäufer im Vorfeld Gedanken darüber machen, wie sie potenzielle Käufer auswählen. Sollen beispielsweise nur die zehn schnellsten Anfragen eingeladen werden? Oder sollen junge Familien Verträge bekommen?
Sobald der Antragsteller Interesse an der Immobilie bekundet, beginnen die Verhandlungen. Wagner bestätigte, dass die Zeiten, in denen Eigentümer fast jedes Haus zum gewünschten Preis verkauften, vorbei sind. „Käufer verhandeln wieder. Verkäufer müssen also eine niedrigere Schmerzgrenze ansetzen.“
Übergabevereinbarungen sind auch beim Verkauf sinnvoll
Sobald sich beide Parteien geeinigt haben, bleibt nur noch der Kaufvertrag. Der Verkäufer sollte die Gegenpartei bitten, einen Notar zu bestellen. Sollte die Transaktion fehlschlagen, trägt der Kunde die daraus resultierenden Gebühren. Dies kann jederzeit passieren, beispielsweise aufgrund eines Finanzierungszusammenbruchs. Der Notar ist unparteiisch und berät beide Parteien beim Kaufvertrag. Er erstellt Verträge nach deren Vorgaben. Darin sollte beispielsweise auch angegeben werden, wann der Kaufpreis abläuft und welche Rechte der Käufer bei Mängeln hat. Die Verbraucherzentrale rät Verkäufern, die Haftung für Vertragsmängel auszuschließen. Auch Rücktrittsrechte sollten geregelt sein – etwa für den Fall, dass der Käufer den Kaufpreis nicht überweist.
Unterschrift versiegelter Kauf. Die vollständige Fertigstellung erfolgt jedoch erst mit der Zahlung des Kaufpreises und der Übergabe der Immobilie. Es liegt in der Verantwortung des Vorbesitzers, zu überprüfen, ob das Geld auf seinem Konto eingezahlt wurde. Nur dann kann der Notar dafür sorgen, dass der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Im nächsten Schritt übergibt der Verkäufer die Immobilie an den neuen Eigentümer. Wie bei der Vermietung einer Wohnung ist es sinnvoll, einen Übergabevertrag vorzubereiten.
Dieser Artikel erschien zuerst im Wirtschaftsmagazin „Capital“, das wie „stern“ zu RTL Deutschland gehört.
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Quelle: www.stern.de