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So funktioniert es: In fünf Schritten in Festgelder investieren

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Der Wechsel Ihres Sparguthabens vom Tagesgeldkonto zum Festgeldkonto bleibt vorerst weiterhin....aussiedlerbote.de
Der Wechsel Ihres Sparguthabens vom Tagesgeldkonto zum Festgeldkonto bleibt vorerst weiterhin attraktiv..aussiedlerbote.de

So funktioniert es: In fünf Schritten in Festgelder investieren

Die Zinssätze für traditionelle Sparanlagen scheinen derzeit ihren Höhepunkt erreicht zu haben. Wer seine Ersparnisse jetzt anlegen möchte, kann weiterhin von attraktiven Festgeldern profitieren. Wir zeigen Ihnen wie.

Wo Verbraucher ihre Ersparnisse anlegten, spielte jahrelang keine Rolle. Es besteht nahezu kein nennenswertes Interesse an einer sicheren Anlage der Ersparnisse. Warum also Geld von Ihrem Girokonto abheben? Seit die Europäische Zentralbank (EZB) im vergangenen Sommer die Zinsschraube gedreht hat, um die rasant steigende Inflation einzudämmen, sieht es anders aus. Tageseinlagen und Festgelder genießen längst wieder attraktive Zinssätze.

Allerdings mehren sich die Anzeichen, dass die Bankzinsen für klassische Sparprodukte sinken werden, nachdem die Inflation in der Eurozone in den letzten Monaten stark gesunken ist und die Europäische Zentralbank auf ihren letzten beiden Sitzungen von weiteren Leitzinserhöhungen abgesehen hat. Bald könnte es wieder tiefer gehen. Der Grund: Banken müssen davon ausgehen, dass mittelfristig die Zinsen auf ihre Einlagen bei der EZB sinken werden.

Das Vergleichsportal Verivox stellte fest, dass die durchschnittlichen Zinsen für Festgelder (also Anlagen mit fester Laufzeit und festem Zinssatz) Mitte Dezember erstmals seit anderthalb Jahren wieder gesunken sind – wenn auch leicht. Denn Festgelder können immer noch mit vier Prozent und mehr verzinst werden. Bei 10.000 Euro können Sie 400 Euro Zinsen pro Jahr verdienen.

Für sichere Sparer mit zusätzlichem Geld auf dem Girokonto kann es sich lohnen, dieses Geld jetzt auf ein Festgeld zu legen. Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert:

1. Berücksichtigen Sie Betrag und Bedingungen

Wie viel Geld kann ich im Laufe der Zeit tatsächlich sparen? Dies ist eines der Schlüsselthemen. Verbraucherschützer empfehlen immer wieder, zwei bis drei Nettomonatsbeträge auf einem Tagessparkonto aufzubewahren. Im Idealfall bringt es zumindest ein wenig Zinsen, andererseits kann man damit immer auch unvorhergesehene Ausgaben decken – zum Beispiel, wenn die Waschmaschine oder das Auto kaputt geht.

Wenn Sie Geld übrig haben, das in naher Zukunft für einige Einkäufe nicht benötigt wird, können Sie es auch auf ein Festgeldkonto legen.

Die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest raten davon ab, einen einzelnen Betrag nur für einen Zeitraum anzulegen. Sie empfehlen die sogenannte Treppenstrategie. Dazu müssen die verfügbaren Ersparnisse gleichmäßig auf verschiedene Zeiträume (z. B. ein bis fünf Jahre) verteilt werden. Der nach und nach verfügbare Betrag kann nach Ablauf der entsprechenden Anlageperiode zum aktuellen Zinssatz wieder angelegt werden.

2.Angebote vergleichen

Am einfachsten erhalten Sie ein erstes Angebot, indem Sie bei Ihrer Bank nachfragen. Das ist praktisch, bringt aber wahrscheinlich nicht die höchsten Zinssätze. Daher ist ein Vergleich mit anderen Banken sinnvoll.

Die Stiftung Warentest bietet auf ihrer Website einen kostenpflichtigen, regelmäßig aktualisierten Tarifvergleich an. Vorteile: Hier werden nur die Einlagensicherungen europäischer Banken aufgeführt, und die Tester halten die Einlagensicherung dieser Banken für sehr stabil, sodass Einleger im Falle einer größeren Bankenpleite sofort entschädigt werden können. Hintergrund: Nach EU-Recht müssen Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Anleger und Bank geschützt werden.

Dirk Stein vom Bundesverband deutscher Banken empfiehlt, sich von Angeboten außerhalb der EU fernzuhalten. Mit der EU-Einlagensicherung sind Festgelder grundsätzlich risikofrei. Es wird nicht empfohlen, allein durch die Wahl einer Bank Risiken einzugehen.

Auch einschlägige Vergleichsseiten im Internet oder die Wirtschaftsseiten von Tageszeitungen können beim Vergleich hilfreich sein. Anleger sollten nicht blind dem erstbesten Angebot nachjagen, sondern eher Angebote aus Spanien, Italien, Griechenland, Portugal oder Malta auswählen, die Stiftung Warentest nicht empfiehlt. Das macht Sinn. „Bei den von uns empfohlenen Banken haben Anleger noch nie einen einzigen Euro ihrer Spareinlagen verloren“, sagt Uwe Döhler von der Stiftung Warentest.

Anleger sollten beim Angebotsvergleich auch die Art des Interesses berücksichtigen, empfiehlt Deller. Manche Banken addieren die jährlichen Zinserträge aus einem mehrjährigen Festgeld zum angelegten Betrag und erhöhen die Verzinsung – das ist ideal, da es die Rendite steigert. Allerdings ist es üblicher, dass Anleger einmal im Jahr Zinsen zahlen. Dann können sie sich zumindest selbst darum kümmern. Allerdings wäre es von Nachteil, wenn am Ende der Periode lediglich die aufgelaufenen Zinserträge zum angelegten und ausgezahlten Betrag hinzugerechnet würden. Anleger profitieren weder vom Zinseszinseffekt noch erzielen sie über die Laufzeit Zinserträge. Auch Stiftung Warentest hat solche Angebote zusammengestellt.

3. Schließen Sie den Vertrag (und eröffnen Sie ein Verrechnungskonto)

Wer sich für ein oder mehrere Angebote entschieden hat, muss den entsprechenden Vertrag mit der Wunschbank abschließen – entweder online oder in einer Filiale.

Wenn Sie eine Bank für die Kontoeröffnung auswählen, können die weiteren Verfahren einfacher sein. Der Berater kann dann den Großteil der Arbeit erledigen und die Abbuchung der Ersparnisse von bestehenden Girokonten veranlassen.

Wenn Sie sich für ein Finanzinstitut entscheiden, mit dem Sie bisher keine Geschäftsbeziehungen unterhalten, müssen Sie in manchen Fällen ein sogenanntes Verrechnungskonto eröffnen, das einem Festgeldkonto entspricht. Dies sollte kostenlos sein. Bei Bedarf müssen Einleger für die Kontoeröffnung ihre Identität nachweisen – laut Uwe Döhler geht das meist per Computer, Tablet oder Smartphone per Videoident-Verfahren. Manchmal ist es auch möglich, Sie mithilfe des Postident-Programms in der nächstgelegenen Postfiliale zu identifizieren.

Sofern die ausführende Bank bzw. der ausführende Anbieter kein solches Verrechnungskonto benötigt, kann die Angabe eines bestehenden Girokontos ausreichend sein.

WICHTIG: Bitte prüfen Sie bei der Einreichung Ihrer Bewerbung, ob das Produkt zum Ende der Laufzeit kündbar ist und achten Sie entsprechend darauf. Auch etwaigen vorab festgelegten Reinvestitionen sollten Sie widersprechen. Wenn Sie dies nicht tun, besteht das Risiko, dass Sie nach Ablauf des Anlagezeitraums im gleichen Zeitraum erneut investieren, jedoch zu den dann geltenden Bedingungen. „Es ist riskant, weil ich die geltenden Zinssätze nicht kenne“, sagte Deckerstein.

4.Mittel bereitstellen Ob Sie ein neues Verrechnungskonto oder ein bestehendes Girokonto eröffnen: Stellen Sie sicher, dass Sie zu Beginn der Laufzeit über die erforderliche Anlagesumme verfügen. Von dort werden in der Regel Festgelder abgezogen, in manchen Fällen müssen diese aber auch gesondert überwiesen werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie nach.

Übrigens: Ihre Zinsen sowie der am Ende der Laufzeit investierte Betrag landen auch auf dem vereinbarten Übergangskonto.

5.Erstellen Sie einen Freistellungsauftrag

Auf Veräußerungsgewinne bis zu 1.000 € pro Jahr pro Person bzw. 2.000 € pro Jahr pro gemeinsam veranlagtem Ehepaar fällt keine Steuer an. Wenn Sie Steuerabzüge vermeiden möchten, erteilen Sie bei Ihrer Festgeldbank einen Freistellungsauftrag über den erforderlichen Betrag. Wenn Sie Zinsen oder Dividenden von verschiedenen Institutionen beziehen, können Sie mehrere Freistellungsaufträge erstellen, die jedoch die Summe der jeweiligen Sparfreibeträge nicht überschreiten dürfen.

Hinweis: Wenn die von Ihnen gewählte Bank ihren Sitz nicht in Deutschland hat, können Sie keinen Freistellungsauftrag erstellen. Darauf hat Finanzexperte Dele hingewiesen. Stattdessen müssen erhaltene Zinserträge in der Steuererklärung vermerkt werden. Das Finanzamt stellt dann fest, ob Ihr Gesamtbetrag im Laufe des Jahres unter dem Sparfreibetrag liegt und daher von der Kapitalertragssteuer befreit ist.

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Quelle: www.ntv.de

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