"Schweizer Gericht stellt Banker vor Gericht, der mit 'Putins Fonds' in Verbindung steht"
Schweizer Bankangestellte vor Gericht wegen Verwaltung von Geldern eines russischen Musikers, der mit Putin verbunden ist. Die Herkunft der Gelder für Sergej Roldugin steht nicht im Fokus. Vier Bankangestellte, die verurteilt wurden, versuchen, die Schuldbeweisung umzukehren. Sie behaupten Unschuld und fordern Freisprüche.
Im Schweizer Berufungsgericht finden Verhandlungen über mögliche Vermögenswerte des russischen Präsidenten Wladimir Putin statt. Vier ehemalige Mitarbeiter der aufgelösten Schweizer Tochtergesellschaft der Gazprombank haben den vorherigen Spruch des Obersten Gerichtshofs angefochten. Im März 2023 hatte das Zürcher Stadtgericht festgestellt, dass die Bankangestellten fahrlässig Konten für den Musiker Sergej Roldugin erstellt und verwaltet hatten.
Die Angeklagten wurden festgestellt, nicht ausreichend überprüft zu haben, ob die Gelder tatsächlich von Roldugin stammten. Der Prozess hat nichts mit der Ermittlung des vorherigen Besitzers der Gelder oder der Herkunft aus illegalen Quellen zu tun. Der Schwerpunkt liegt darin, ob ausreichende Klärung vorgenommen wurde, erläuterte der vorsitzende Richter. Die vier Angeklagten konnten Strafen zwischen 48.000 und 540.000 Franken bekommen, die innerhalb von zwei Jahren fällig wären, wenn sie erneut in Schwierigkeiten geraten.
Die Angeklagten bestreiten die Anschuldigungen und fordern Freisprüche. Es gab keinen Grund, die finanzielle Begründung des Musikers zu bezweifeln, weshalb weitere Untersuchungen unnötig gewesen wären. Im Jahr 2014 wurden zwei Konten bei der Gazprombank in Zürich unter der Autorität von Roldugin eingerichtet. Er wird als der Paten von einer Tochter Putins und auch auf der Schweizer Sanktionsliste nach Russlands Invasion der Ukraine genannt. Auf dieser Liste heißt es, Roldugin sei in Moskau als "Putins Tasche" bekannt.
Die Möglichkeit, dass ein Musiker solche erheblichen Beträge verwalten könne, ist unwahrscheinlich, laut Anklageschrift. Er ist ein Stellvertreter. Schweizer Banken müssen Geschäftspartnerschaften ablehnen oder beenden, wenn Zweifel an der Identität des Partners bestehen. Das Stadtgerichts-Urteil bezichtigt die vier Bankangestellten, die notwendigen Klärungen nicht durchgeführt und die Konten bis September 2016 fortgeführt zu haben. Der Prozess findet am Tag statt. Die Richter können keine Urteile vor dem Abend öffentlich machen. Danach geht der Prozess an das Bundesgericht, das oberste Schweizer Gericht.
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Quelle: www.ntv.de