Russischer Tycoon fordert Rückerstattung von Luxemburg.
Nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine fror Luxemburg das Vermögen von Michail Fridman ein. Später entschied ein Gericht in Luxemburg, dass die EU-Sanktionen gegen den Oligarchen nichtig sind. In den Nachrichten heißt es, dass Fridman nun eine Entschädigung in Milliardenhöhe fordert, andernfalls werde er rechtliche Schritte einleiten.
Einem Bericht zufolge fordert der russische Tycoon Michail Fridman von der luxemburgischen Regierung eine Entschädigung in Höhe von mehreren Milliarden Euro für das Einfrieren seines Vermögens. Laut der Moskauer Wirtschaftszeitung "Wedomosti" schlägt Fridman vor, ihm 15,8 Milliarden US-Dollar (14,6 Milliarden Euro) zu zahlen, um eine friedliche Einigung in der Sanktionsfrage zu erzielen. Andernfalls werde er den Rechtsweg beschreiten.
Diese Forderung kam einen Monat, nachdem ein Gericht in Luxemburg die EU-Sanktionen gegen Fridman und seinen Geschäftspartner Pjotr Aven aufgehoben hatte. Dem Artikel zufolge entspricht die Höhe des Schadenersatzes dem Wert seines beschlagnahmten Vermögens. Es ist rätselhaft, warum die Summe in US-Dollar angegeben wird.
Fridmans Rechtsvertreter reichten die Entschädigungsforderung im Februar ein, haben aber noch keine Antwort erhalten. Fridman behauptet, das Einfrieren seines Vermögens durch Luxemburg verstoße gegen ein Investitionsschutzabkommen von 1989 zwischen Belgien, Luxemburg und der Sowjetunion, deren Nachfolgestaat Russland ist.
EU erlässt neue Sanktionsbeschlüsse gegen Fridman und Aven
Luxemburg fror Fridmans Gelder als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine ein, nachdem die EU Sanktionen gegen Russland verhängt hatte. Fridman und Aven haben im April die Aufhebung zweier EU-Sanktionsbeschlüsse erwirkt.
Die EU hatte die Sanktionen wegen der angeblichen finanziellen Unterstützung russischer Entscheidungsträger durch Fridman und Aven verhängt, die die territoriale Integrität der Ukraine bedrohen. Die Richter urteilten jedoch, dass diese Behauptungen nicht hinreichend bewiesen seien und die Aufnahme in die schwarze Liste daher ungerechtfertigt sei.
Die Anwälte von Fridman und Aven können zwar nicht sofort ihren Besitz beschlagnahmen, aber die EU hat bereits neue Sanktionsbeschlüsse gegen sie erlassen, die von dem genannten Urteil vorerst nicht betroffen sind. Gegen dieses Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt werden, und der Rat der EU hat weitere Sanktionen gegen sie verhängt.
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Quelle: www.ntv.de