Richter verurteilt Eltern wegen Tötung ihres dreijährigen Kleinkindes.
Ein Duisburger Gericht hat zwei Personen für schuldig befunden, eine abscheuliche Tat begangen zu haben. Sie haben ihre dreijährige Tochter ermordet und die Leiche anschließend in einen Kanal geworfen. Allerdings hat der Vater die Polizei auch belogen.
Wegen der Tötung ihrer kleinen Tochter und der Entsorgung ihrer Leiche im Rhein-Herne-Kanal im Ruhrgebiet sind die Eltern des Mädchens zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Duisburg hat beide Eltern des Mordes für schuldig befunden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Darüber hinaus stellte es die Schwere der Tat fest, die eine vorzeitige Entlassung nach fünfzehn Jahren sehr unwahrscheinlich macht.
Das Gericht berücksichtigte bei seinem Urteil die Abartigkeit des Verbrechens und die dahinter stehenden Motive. Diese Entscheidung entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Verteidigungsteam des Vaters versuchte jedoch, für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu plädieren, während das Verteidigungsteam der Mutter eine Verurteilung wegen Nicht-Mordes anstrebte. Das endgültige Urteil wurde noch nicht verkündet.
Wie in der Anklageschrift erwähnt, soll der 40-jährige Vater aus Dinslaken das dreijährige Mädchen Ende September in einem Keller eingesperrt haben. Er hat sie mit Klebeband gefesselt und ihr einen Knebel über den Mund gestülpt. Die 40-jährige Mutter des Mädchens soll die Tat mit geplant haben. Am 1. Oktober starb das Kind schließlich an den Folgen des Erstickens.
Früheren Berichten zufolge suchte der Vater nach der Tat eine Dinslakener Polizeiwache auf und behauptete, er habe das leblose Mädchen am 1. Oktober im Keller seines Hauses entdeckt. Anschließend warf er die beschwerte Leiche in den Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen. Die Behörden bargen die Leiche schließlich mit Hilfe von Tauchern. Auch die Mutter wurde in Gewahrsam genommen.
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Quelle: www.ntv.de