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Reform des Postrechts: Der Versand von Briefen wird länger dauern

Als Universaldienstleister muss die Post sehr veraltete Verpflichtungen erfüllen. Die Politik will das ändern. Für Verbraucher bedeutet dies, dass es zu längeren Wartezeiten auf Briefe kommen kann.

Das Bundeskabinett stimmte einem Vorschlag zur Reform des Postgesetzes zu. Foto.aussiedlerbote.de
Das Bundeskabinett stimmte einem Vorschlag zur Reform des Postgesetzes zu. Foto.aussiedlerbote.de

Dienstleistungen - Reform des Postrechts: Der Versand von Briefen wird länger dauern

Die Bundesregierung will die erste grundlegende Reform des Postgesetzes seit 25 Jahren einleiten. Das Kabinett hat am Mittwoch einen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums angenommen. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Reform.

Warum reformieren?

Als 1998 das Postgesetz (das heute noch weitgehend in Kraft ist) in Kraft trat, spielte das Internet nur eine untergeordnete Rolle und Bestellungen bei Online-Händlern waren noch ein Kuriosum. Allerdings war das Schreiben von Briefen zur Kommunikation immer noch üblich. Es wirkt wie aus alten Zeiten: Heute dominieren E-Mail und Chat die schriftliche Kommunikation. Briefe wurden obsolet und Pakete wurden alltäglich. Aus diesem Grund ist der Gesetzgeber bestrebt, die Vorschriften für die Postbranche an die sich ändernden Realitäten anzupassen.

Warum gibt es Postgesetze?

In den 1990er Jahren wurde die Bundespost privatisiert. Postgesetze sollen den Wettbewerb gewährleisten, aber gleichzeitig die Versorgung der Bevölkerung mit grundlegenden Postdienstleistungen sicherstellen. Als „Universaldienstleister“ muss die Deutsche Post sehr strenge Vorschriften einhalten. Im Gegenzug erhielt sie eine Steuererleichterung. Die Ergebnisse der Konkurrenz sind ziemlich schlecht: Der gelbe Riese hat einen Marktanteil von 85 % bei Briefen und mehr als 40 % bei Paketen. Zu den Briefkonkurrenten zählen Arriva und Citipost, zu den Paketkonkurrenten gehören DPD, Hermes, GLS, UPS und der Zustelldienst von Amazon, der in Deutschland hinter Post/DHL an zweiter Stelle steht.

Was soll das Gesetz ändern?

Künftig soll der Zeitdruck beim Briefversand in der Postfiliale geringer ausfallen. Dadurch können Kosten gesenkt werden, indem beispielsweise Nachtflüge für den Brieftransport vermieden werden. Bisher musste die Post 80 % der heute verschickten Briefe am nächsten Werktag zustellen, mit einer Quote von 95 % für den nächsten Werktag. Nach den Empfehlungen des Bundeswirtschaftsministeriums darf der Mindestwert am dritten Werktag nach Einwurf in den Briefkasten künftig nur noch 95 % betragen. Am vierten Werktag sollten 99 % der Briefe beim Empfänger eintreffen. Daher sollten Briefe langsamer unterwegs sein, aber zuverlässig ankommen.

Wie sonst werden Verbraucher die Folgen der Reformen bemerken?

Die Gruppe verfügt über fast 13.000 Postämter im ganzen Land, von denen die meisten Postschalter im Einzelhandel sind. Allerdings gibt es in manchen Vororten und größeren Dörfern kein Postamt, obwohl die Postämter laut Regierungsvorschriften dort Filialen haben sollen. Manchmal entstehen Lücken im Filialnetz, weil der letzte Supermarkt oder Kiosk geschlossen hat und die Post keinen anderen Partner findet. Geldautomaten können eine Lösung bieten, werden jedoch noch nicht in den Filialnetzanforderungen berücksichtigt. Diese Situation wird sich künftig ändern, wenn auch nur in Einzelfällen mit Genehmigung der Bundesnetzagentur.

Werden die Portopreise wieder steigen?

Ja, der Versand wird höchstwahrscheinlich teurer sein. Dies wird jedoch nicht in der Gesetzesreform, sondern in einem gesonderten offiziellen Verfahren im nächsten Jahr kodifiziert. Die bisher gültigen Portotarife – 85 Cent für einen Standardbrief und 70 Cent für eine Postkarte – laufen Ende 2024 aus. Die Bundesnetzagentur gewährt der Post einen Preiserhöhungskorridor, den das Unternehmen nutzen wird. Das überarbeitete Gesetz soll verhindern, dass die Preise zu stark steigen: Ein Standardbrief soll nicht mehr als einen Euro kosten.

Wie umstritten ist die Reform?

Der Einsatz von Subunternehmern in der Paketbranche sorgt seit jeher für Unzufriedenheit. Der Zoll meldete Fälle von Schwarzarbeit und Schwarzarbeit, die Gewerkschaft Verdi forderte ein Verbot von Subunternehmern. Die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums gehen nicht sehr weit, die Regeln sollen aber verschärft werden. Künftig ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Subunternehmer nach vorgegebenen Standards zu überprüfen.

Den Grünen und Sozialdemokraten reicht das nicht, sie fordern ein Verbot der Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer oder Subunternehmer. Aber die Liberaldemokraten haben nicht viel darüber nachgedacht – aus ihrer Sicht gibt es unter den Subunternehmern faule Äpfel, die bestraft werden müssen, aber insgesamt ist es ein gut funktionierendes und bewährtes System. Anders sieht es bei den Paketdienstleistern aus: Der Marktführer DHL setzt fast vollständig auf Subunternehmer, während seine Konkurrenten stark auf Subunternehmer setzen.

Was könnte noch Kritik auslösen?

Als Universaldienstleister soll die Post eine Umsatzsteuerbefreiung für die Post ihrer Geschäftskunden erhalten. Dies wird kleinere, regional tätige Briefkonkurrenten unter Druck setzen, weil diese preislich im Nachteil sind. Sie fürchten nun um ihre eigene Existenz. Der bereits schwache Wettbewerb im Briefmarkt könnte zum Erliegen kommen.

Wie können die Arbeitsbedingungen verbessert werden? Der Transport von Paketen erfolgt hinten, und Lieferboten müssen manchmal schwere Garten- und Sportgeräte und sogar Hanteln in die oberen Stockwerke von Wohnhäusern tragen. Künftig sollten schwere Pakete mit einem Gewicht von 10 kg oder mehr gekennzeichnet werden, damit Paketboten Bescheid wissen und keine Fehler machen. Ab 20 kg sollte ein Zwei-Personen-Transport bzw. technische Hilfeleistung Pflicht sein.

Welche anderen Probleme werden angegangen?

Seit letztem Jahr gehen bei Netzwerkagenturen ungewöhnlich viele Beschwerden über Qualitätsmängel in der Postbranche ein. Dabei geht es um verspätete, falsch zugestellte oder verlorene Sendungen; in den meisten Fällen richtet sich der Ärger gegen die Deutsche Post/DHL. Netzagenturchef Klaus Müller hob immer wieder warnend den Zeigefinger – doch er konnte nichts dagegen tun. Das wird sich künftig ändern: Seine Befugnisse sollen erstmals hohe Bußgelder gegen den Universaldienstleister Deutsche Post verhängen können. Allerdings ist der vom Kabinett verabschiedete Gesetzestext des detaillierten Rahmens im Vergleich zum Ministervorschlag abgeschwächt.

Wie geht es weiter mit der Postrechtsreform?

Die Position der Bundesregierung zur Postreform steht nun fest. Dann sind Bundestag und Bundesrat am Zug, die Reformen werden voraussichtlich im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.

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Quelle: www.stern.de

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